Aufteilung des Vermögens der Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 355 aus 2019,
römisch fünf
Paragraph eins
28.11.2019
BKKWVB-VO
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Die Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe wird mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2020 aufgelöst. Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) übernimmt im Rahmen ihrer gesetzlich festgelegten Zuständigkeit für die Abwicklung der Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe das zum Stichtag 31. Dezember 2019 vorhandene Vermögen und die zum 1. Jänner 2020 bestehenden Verbindlichkeiten der Betriebskrankenkasse bis zur nach Paragraph 2, vorgesehenen Vermögensteilung zunächst zur Gänze.
28.11.2019
20010816
NOR40219370