Wein darf unter der Bezeichnung „DAC“ in Verbindung mit der Angabe des Weinbaugebietes Carnuntum und der Angabe einer ortsübergreifenden Weinbaugemeinde gemäß Anhang („Ortswein“) in Verkehr gebracht werden, wenn er den Anforderungen für Carnuntum DAC sowie folgenden Anforderungen entspricht: