Die Bezeichnung „Carnuntum DAC“ ist auf dem Hauptetikett (Etikett mit sämtlichen verpflichtend anzuführenden Angaben) und dem Vorderetikett, allenfalls auch ohne die Angabe „DAC“, verpflichtend anzugeben. „DAC“ ist in hochgestellter Form und in Verbindung mit „Carnuntum“ in höchstens halb so großen Schriftzeichen wie die für „Carnuntum“ verwendeten anzugeben. Die Angabe einer weiteren Verkehrsbezeichnung, außer „Qualitätswein“ (insbesondere Verkehrsbezeichungen wie „Kabinett“ oder „Spätlese“) ist unzulässig.