Die für Wein mit der Verkehrsbezeichnung „Carnuntum DAC“ erteilte staatliche Prüfnummer darf ausschließlich für das Inverkehrbringen des geprüften Weines und der Bezeichnung „Carnuntum DAC“ verwendet werden. Das Regionale Weinkomitee Carnuntum kann die Koster der amtlichen Kostkommission hinsichtlich der Beurteilung des typischen Geschmacksprofils von „Carnuntum DAC“ schulen, falls das vom Regionalen Komitee Carnuntum als notwendig erachtet wird.