Bundesrecht konsolidiert

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Verordnung über qualifizierte Stellen § 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Verordnung über qualifizierte Stellen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 226/2019 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 94/2025

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

26.07.2019

Außerkrafttretensdatum

30.09.2026

Abkürzung

QuaSteV

Index

41/01 Sicherheitsrecht

Text

Anwendungsbereich

Paragraph eins,

Mit dieser Verordnung werden jene Erfordernisse, die qualifizierte Stellen erfüllen müssen, um Betreiber wesentlicher Dienste im Hinblick auf die von ihnen betriebenen wesentlichen Dienste gemäß Paragraph 17, Absatz 3, NISG überprüfen zu können, sowie das Verfahren zur Feststellung qualifizierter Stellen festgelegt.

Im RIS seit

26.07.2019

Zuletzt aktualisiert am

30.12.2025

Gesetzesnummer

20010733

Dokumentnummer

NOR40216729

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2019/226/P1/NOR40216729

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