Verordnung über qualifizierte Stellen
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 226 aus 2019, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 94 aus 2025,
römisch fünf
Paragraph eins
26.07.2019
30.09.2026
QuaSteV
41/01 Sicherheitsrecht
Mit dieser Verordnung werden jene Erfordernisse, die qualifizierte Stellen erfüllen müssen, um Betreiber wesentlicher Dienste im Hinblick auf die von ihnen betriebenen wesentlichen Dienste gemäß Paragraph 17, Absatz 3, NISG überprüfen zu können, sowie das Verfahren zur Feststellung qualifizierter Stellen festgelegt.
30.12.2025
20010733
NOR40216729