(2)Absatz 2,Die Erfüllung von Informations-, Auskunfts-, Berichtigungs-, Löschungs- und sonstigen Pflichten nach den Bestimmungen der DSGVO bzw. des DSG gegenüber der betroffenen Person obliegt jedem Verantwortlichen nur hinsichtlich jener Daten, die im Zusammenhang mit den von ihm geführten Verfahren oder den von ihm gesetzten Maßnahmen verarbeitet werden Auskunfts-, Berichtigungs-, Löschungs- und sonstigen Anträge einer betroffenen Person sind durch den jeweils zuständigen Verantwortlichen unmittelbar an die gemäß § 5 Abs. 3 SBBG mit dem Betrieb betraute Bundesrechenzentrum GmbH weiterzuleiten. Die Bundesrechenzentrum GmbH hat der Anforderung des Verantwortlichen unverzüglich zu entsprechen und die Daten dem Verantwortlichen zu übermitteln.Die Erfüllung von Informations-, Auskunfts-, Berichtigungs-, Löschungs- und sonstigen Pflichten nach den Bestimmungen der DSGVO bzw. des DSG gegenüber der betroffenen Person obliegt jedem Verantwortlichen nur hinsichtlich jener Daten, die im Zusammenhang mit den von ihm geführten Verfahren oder den von ihm gesetzten Maßnahmen verarbeitet werden Auskunfts-, Berichtigungs-, Löschungs- und sonstigen Anträge einer betroffenen Person sind durch den jeweils zuständigen Verantwortlichen unmittelbar an die gemäß Paragraph 5, Absatz 3, SBBG mit dem Betrieb betraute Bundesrechenzentrum GmbH weiterzuleiten. Die Bundesrechenzentrum GmbH hat der Anforderung des Verantwortlichen unverzüglich zu entsprechen und die Daten dem Verantwortlichen zu übermitteln.