Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Schulqualitätsmanagement
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 13
Inkrafttretensdatum
14.06.2019
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
SQM-VO
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Text
Aufgaben im Fachstab
§ 13.Paragraph 13,
(1)Absatz eins,Der zur Unterstützung der Leiterin oder des Leiters des Bereichs Pädagogischer Dienst eingerichtete Fachstab hat folgende Aufgaben:
Unterstützung in sämtlichen Planungs- und Steuerungsangelegenheiten,
Unterstützung bei der Umsetzung von zentralen Reform- und Entwicklungsvorgaben,
Unterstützung bei der Koordination der Sicherstellung und schulartenspezifischen Weiterentwicklung des differenzierten Bildungsangebots im Bundesland,
Unterstützung bei der Gesamtsteuerung und Zusammenschau über alle Bildungsregionen, insbesondere in den Bereichen Qualitätsmanagement sowie Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik sowie
Unterstützung bei der Kommunikation und Zusammenarbeit mit Stakeholdern und externen Partner/innen.
(2)Absatz 2,Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Fachstab obliegt keine Dienst- und Fachaufsicht.
Schlagworte
Planungsangelegenheit, Reformvorgabe, Dienstaufsicht, Partnerin
Im RIS seit
17.06.2019
Zuletzt aktualisiert am
17.06.2019
Gesetzesnummer
20010681
Dokumentnummer
NOR40215297