Absatz eins,Der zur Unterstützung der Leiterin oder des Leiters des Bereichs Pädagogischer Dienst eingerichtete Fachstab hat folgende Aufgaben:
- Ziffer einsUnterstützung in sämtlichen Planungs- und Steuerungsangelegenheiten,
- Ziffer 2Unterstützung bei der Umsetzung von zentralen Reform- und Entwicklungsvorgaben,
- Ziffer 3Unterstützung bei der Koordination der Sicherstellung und schulartenspezifischen Weiterentwicklung des differenzierten Bildungsangebots im Bundesland,
- Ziffer 4Unterstützung bei der Gesamtsteuerung und Zusammenschau über alle Bildungsregionen, insbesondere in den Bereichen Qualitätsmanagement sowie Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik sowie
- Ziffer 5Unterstützung bei der Kommunikation und Zusammenarbeit mit Stakeholdern und externen Partner/innen.