(2)Absatz 2,Die praktische Ausbildung an Praktikumsstellen gemäß Abs. 1 Z 3 hat den Mindestanforderungen gemäß Anlage 5 und den Grundsätzen gemäß § 5 Abs. 3 zu entsprechen.Die praktische Ausbildung an Praktikumsstellen gemäß Absatz eins, Ziffer 3, hat den Mindestanforderungen gemäß Anlage 5 und den Grundsätzen gemäß Paragraph 5, Absatz 3, zu entsprechen.