Absatz eins,Die Vermittlung der Kompetenzen, Kenntnisse und Fertigkeiten gemäß Paragraph 3, hat durch
- Ziffer einseine theoretische Ausbildung,
- Ziffer 2berufsspezifische praktische Übungen an der Ausbildungseinrichtung,
- Ziffer 3eine praktische Ausbildung an Praktikumsstellen,
- Ziffer 4eine musikalische Ausbildung und
- Ziffer 5Selbsterfahrung
zu erfolgen.