(2)Absatz 2,Die Zulassung gemäß Art. 9 Abs. 3 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1237 ist schriftlich bei der AMA zu beantragen. Der Antrag hat zu enthalten:Die Zulassung gemäß Artikel 9, Absatz 3, der delegierten Verordnung (EU) 2016/1237 ist schriftlich bei der AMA zu beantragen. Der Antrag hat zu enthalten:
Name/Firma, Firmenbuchnummer und Anschrift der antragstellenden Person,
aktueller Auszug aus dem Firmenbuch,
Verwendungszweck der importierten Ware,
Angabe der Handelspartner und
Verpflichtungserklärung der für die Einfuhr verantwortlichen Person zur ordnungsgemäßen Durchführung der in dieser Verordnung genannten Bedingungen.
Die AMA ist berechtigt, zusätzliche Nachweise über die Tätigkeiten gemäß Abs. 1 zu verlangen.Die AMA ist berechtigt, zusätzliche Nachweise über die Tätigkeiten gemäß Absatz eins, zu verlangen.