täglich Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage, um 8.00 Uhr eine Online-Ausgabe des Amtlichen Lieferungsanzeigers mit den gemäß § 4 am Erscheinungstag zu veröffentlichenden Bekanntmachungen erscheint,täglich Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage, um 8.00 Uhr eine Online-Ausgabe des Amtlichen Lieferungsanzeigers mit den gemäß Paragraph 4, am Erscheinungstag zu veröffentlichenden Bekanntmachungen erscheint,