Absatz eins,Sofern die in Paragraph 2, angeführten Bekanntmachungen Leistungsvergaben betreffen, die in den Vollziehungsbereich des Bundes fallen, sind sie jedenfalls in der Online-Ausgabe des Amtlichen Lieferungsanzeigers, der als Teil des gemäß Paragraph eins, Absatz 4, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz 2, Ziffer 4, des Staatsdruckereigesetzes 1996, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 1 aus 1997,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 40 aus 2014,, im Eigentum der Wiener Zeitung GmbH stehenden „Amtsblattes zur Wiener Zeitung“ erscheint, zu veröffentlichen.