Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer und kostenlose digitale Vignette für Menschen mit Behinderung sowie automationsunterstützter Nachweis der Behinderung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 3
Inkrafttretensdatum
01.12.2019
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
ANB-V
Index
32/06 Verkehrsteuern
Text
Zurverfügungstellung der Daten durch das Sozialministeriumservice
§ 3.
Das Sozialministeriumservice hat der Gemeinschaftseinrichtung folgende Daten von Personen, für die eine gültige Eintragung der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel oder der Blindheit im Behindertenpass vorliegt, in geeigneter technischer Form laufend zur Verfügung zu stellen:
verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Verkehr und Technik gemäß § 10 Abs. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des E-Government-Gesetzes,
BGBl. I Nr. 10/2004,
Datum, ab dem die Eintragung der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel oder der Blindheit im Behindertenpass gültig ist,
gegebenenfalls das Datum bis zu dem die Eintragung der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel oder der Blindheit im Behindertenpass gültig ist und
Art des Datensatzes (Neu, Änderung, Befristung, Stornierung).
Im RIS seit
15.10.2019
Zuletzt aktualisiert am
15.10.2019
Gesetzesnummer
20010355
Dokumentnummer
NOR40218381