verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Verkehr und Technik gemäß § 10 Abs. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des E-Government-Gesetzes, BGBl. I Nr. 10/2004,
Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer und kostenlose digitale Vignette für Menschen mit Behinderung sowie automationsunterstützter Nachweis der Behinderung
BGBl. II Nr. 270/2018 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 298/2019
V
§ 3
01.12.2019
ANB-V
32/06 Verkehrsteuern
Das Sozialministeriumservice hat der Gemeinschaftseinrichtung folgende Daten von Personen, für die eine gültige Eintragung der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel oder der Blindheit im Behindertenpass vorliegt, in geeigneter technischer Form laufend zur Verfügung zu stellen:
15.10.2019
20010355
NOR40218381