(5)Absatz 5,Ist eine Prämienfreistellung erst bei Erreichen eines bestimmten Mindestbetrags möglich, ist dies in der Modellrechnung ersichtlich zu machen. Die gemäß § 176 Abs. 5 VersVG vorgesehene Aufteilung der rechnungsmäßig einmaligen Abschlusskosten ist bei der Darstellung der prämienfreien Leistungen im Rahmen der Modellrechnung zu berücksichtigen. Ein allfälliger Abzug gemäß § 173 Abs. 3 VersVG ist ebenfalls im Rahmen der Darstellung der prämienfreien Leistungen zu berücksichtigen.Ist eine Prämienfreistellung erst bei Erreichen eines bestimmten Mindestbetrags möglich, ist dies in der Modellrechnung ersichtlich zu machen. Die gemäß Paragraph 176, Absatz 5, VersVG vorgesehene Aufteilung der rechnungsmäßig einmaligen Abschlusskosten ist bei der Darstellung der prämienfreien Leistungen im Rahmen der Modellrechnung zu berücksichtigen. Ein allfälliger Abzug gemäß Paragraph 173, Absatz 3, VersVG ist ebenfalls im Rahmen der Darstellung der prämienfreien Leistungen zu berücksichtigen.