Bundesrecht konsolidiert

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Umsatzsteuer-Bildungsleistungsverordnung § 2

Kurztitel

Umsatzsteuer-Bildungsleistungsverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 214/2018

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

01.01.2019

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

UStBLV

Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Text

Paragraph 2,

Eine vergleichbare Zielsetzung liegt nicht vor, wenn der Unternehmer nachweist, dass die Anwendung des Paragraph eins, Ziffer 5 bis 9 zu Wettbewerbsverzerrungen führen würde. Voraussetzung dafür ist jedenfalls, dass die Bildungsleistungen überwiegend an Unternehmer erbracht werden.

Im RIS seit

29.08.2018

Zuletzt aktualisiert am

29.08.2018

Gesetzesnummer

20010290

Dokumentnummer

NOR40206431

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