(1)Absatz eins,Für die Berechnung des Wettbewerbsindikators 2a „Erlöse aus F&E-Projekten/Projekten der Entwicklung und Erschließung der Künste in Euro pro Kalenderjahr“ wird die Kennzahl 1.C.1 „Erlöse aus F&E-Projekten/Projekten der Entwicklung und Erschließung der Künste in Euro“ gemäß der WBV 2016 mit der Maßgabe herangezogen, dass ausschließlich Erlöse berücksichtigt werden, die von der EU, vom Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF), der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG), der Christian Doppler Forschungsgesellschaft (CDG) und vom Jubiläumsfonds der Österreichischen Nationalbank (ÖNB) lukriert werden, wobei Erlöse, die von der EU lukriert werden, mit dem Faktor 2 und Erlöse, die vom FWF lukriert werden, mit dem Faktor 3 gewichtet werden.