Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

VfGH-Ausspruch, dass Wortfolgen in § 2 Abs. 1 der Verordnung für die befristete Beschäftigung von AusländerInnen im Sommertourismus gesetzwidrig waren Art. 1

Kurztitel

VfGH-Ausspruch, dass Wortfolgen in § 2 Abs. 1 der Verordnung für die befristete Beschäftigung von AusländerInnen im Sommertourismus gesetzwidrig waren

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 200/2018

Typ

K

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

02.08.2018

Außerkrafttretensdatum

Index

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit

Text

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 14. Juni 2018, V 97/2017-11, der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz zugestellt am 16. Juli 2018, zu Recht erkannt, dass die Wortfolge „, die bereits in den vorangegangenen zwei Jahren jeweils im Rahmen eines Kontingents für den Sommertourismus beschäftigt waren,“ und die Wortfolge „ungeachtet einer Vorbeschäftigung in den vorangegangenen zwei Jahren“ in Paragraph 2, Absatz eins, der Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz für die befristete Beschäftigung von AusländerInnen im Sommertourismus, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 102 aus 2016,, gesetzwidrig waren.

Im RIS seit

01.08.2018

Zuletzt aktualisiert am

15.02.2023

Gesetzesnummer

20010274

Dokumentnummer

NOR40205753

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2018/200/A1/NOR40205753

Navigation im Suchergebnis