Bundesrecht konsolidiert

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Vorführgemeinden-Verordnung 2018 § 1

Kurztitel

Vorführgemeinden-Verordnung 2018

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 184/2018

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

24.07.2018

Außerkrafttretensdatum

Index

80/03 Weinrecht

Text

Paragraph eins,

Zum Zwecke der Prüfung des Lesegutes von Prädikatsweinen auf Qualität und Menge durch den Mostwäger werden in der Anlage, aufgeschlüsselt in die Weinbaugebiete Burgenland und Niederösterreich, die Gemeinden in denen ein größerer Anfall an diesem Lesegut zu erwarten ist, als Vorführgemeinden bestimmt. In allen anderen Gemeinden ist die Lesegutkontrolle bei der Lese oder in der Betriebsstätte zu ermöglichen.

Im RIS seit

27.07.2018

Zuletzt aktualisiert am

27.07.2018

Gesetzesnummer

20010269

Dokumentnummer

NOR40205541

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