Vorführgemeinden-Verordnung 2018
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 184 aus 2018,
römisch fünf
Paragraph eins
24.07.2018
80/03 Weinrecht
Zum Zwecke der Prüfung des Lesegutes von Prädikatsweinen auf Qualität und Menge durch den Mostwäger werden in der Anlage, aufgeschlüsselt in die Weinbaugebiete Burgenland und Niederösterreich, die Gemeinden in denen ein größerer Anfall an diesem Lesegut zu erwarten ist, als Vorführgemeinden bestimmt. In allen anderen Gemeinden ist die Lesegutkontrolle bei der Lese oder in der Betriebsstätte zu ermöglichen.
27.07.2018
20010269
NOR40205541