Bundesrecht konsolidiert

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Ausmaß der Lehrverpflichtung an der zweijährigen Forstfachschule § 1

Kurztitel

Ausmaß der Lehrverpflichtung an der zweijährigen Forstfachschule

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 181/2018

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

17.07.2018

Außerkrafttretensdatum

Index

64/02 Bundeslehrer

Beachte

Tritt hinsichtlich der 2. Klassen mit 1. September 2018 in Kraft (vgl. § 2).

Text

Paragraph eins,

Die in der Anlage zu Artikel eins, der Verordnung der Bundesministerin für Bildung, mit der der Lehrplan der zweijährigen Forstfachschule erlassen wird, die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst, mit welcher ein Lehrplan für die Forstfachschule erlassen wird, aufgehoben wird und die Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung betreffend den Lehrplan der zweijährigen Forstfachschule geändert wird und die Lehrpläne für den Religionsunterricht bekanntgemacht werden, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 232 aus 2017,, genannten Unterrichtsgegenstände werden, soweit sie nicht in den Anlagen 1 bis 6 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes erfasst sind, in die in der Anlage angeführten Lehrverpflichtungsgruppen eingestuft.

Im RIS seit

17.07.2018

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2018

Gesetzesnummer

20010264

Dokumentnummer

NOR40205077

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