Ausmaß der Lehrverpflichtung an der zweijährigen Forstfachschule
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 181 aus 2018,
römisch fünf
Paragraph eins
17.07.2018
64/02 Bundeslehrer
Tritt hinsichtlich der 2. Klassen mit 1. September 2018 in Kraft vergleiche Paragraph 2,).
Die in der Anlage zu Artikel eins, der Verordnung der Bundesministerin für Bildung, mit der der Lehrplan der zweijährigen Forstfachschule erlassen wird, die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst, mit welcher ein Lehrplan für die Forstfachschule erlassen wird, aufgehoben wird und die Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung betreffend den Lehrplan der zweijährigen Forstfachschule geändert wird und die Lehrpläne für den Religionsunterricht bekanntgemacht werden, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 232 aus 2017,, genannten Unterrichtsgegenstände werden, soweit sie nicht in den Anlagen 1 bis 6 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes erfasst sind, in die in der Anlage angeführten Lehrverpflichtungsgruppen eingestuft.
17.07.2018
20010264
NOR40205077