Bundesrecht konsolidiert

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Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung für die von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen erbrachten Leistungen für 2014 Art. 1

Kurztitel

Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung für die von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen erbrachten Leistungen für 2014

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 176/2018

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

13.07.2018

Außerkrafttretensdatum

Index

27/01 Rechtsanwälte

Text

Die Höhe der vom Bund nach Paragraph 47, Absatz 5, RAO gesondert zu zahlenden Pauschalvergütung für Leistungen der nach Paragraph 45, RAO bestellten Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach Paragraph 16, Absatz 4, RAO wird für das Jahr 2014 mit insgesamt 1 813 827,01 Euro festgesetzt.

Im RIS seit

12.07.2018

Zuletzt aktualisiert am

12.07.2018

Gesetzesnummer

20010260

Dokumentnummer

NOR40204845

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