Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung für die von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen erbrachten Leistungen für 2014
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 176 aus 2018,
römisch fünf
Artikel eins
13.07.2018
27/01 Rechtsanwälte
Die Höhe der vom Bund nach Paragraph 47, Absatz 5, RAO gesondert zu zahlenden Pauschalvergütung für Leistungen der nach Paragraph 45, RAO bestellten Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach Paragraph 16, Absatz 4, RAO wird für das Jahr 2014 mit insgesamt 1 813 827,01 Euro festgesetzt.
12.07.2018
20010260
NOR40204845