(1)Absatz eins,Die Fachexperten und Fachexpertinnen erhalten von der Zertifizierungsstelle für ihre Tätigkeit eine Funktionsentschädigung gemäß § 9 Abs. 3 IngG von jeweils 100,00 Euro pro Fachgespräch.Die Fachexperten und Fachexpertinnen erhalten von der Zertifizierungsstelle für ihre Tätigkeit eine Funktionsentschädigung gemäß Paragraph 9, Absatz 3, IngG von jeweils 100,00 Euro pro Fachgespräch.