(2)Absatz 2,Wird eine Befreiung von den Gerichtsgebühren gemäß § 1 Z 3 NeuFöG in Anspruch genommen, so ist dies bei der Anmeldung zu erklären. Wird die Erklärung über die Neugründung elektronisch vorgenommen (§ 4 Abs. 4 NeuFöG), so ist sie der Anmeldung im USP anzuschließen; andernfalls ist der amtliche Vordruck (§ 4 Abs. 1 NeuFöG) binnen 14 Tagen nachzureichen (Anmerkung 8 zu TP 10 GGG).Wird eine Befreiung von den Gerichtsgebühren gemäß Paragraph eins, Ziffer 3, NeuFöG in Anspruch genommen, so ist dies bei der Anmeldung zu erklären. Wird die Erklärung über die Neugründung elektronisch vorgenommen (Paragraph 4, Absatz 4, NeuFöG), so ist sie der Anmeldung im USP anzuschließen; andernfalls ist der amtliche Vordruck (Paragraph 4, Absatz eins, NeuFöG) binnen 14 Tagen nachzureichen (Anmerkung 8 zu TP 10 GGG).