Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 17
Inkrafttretensdatum
01.09.2016
Außerkrafttretensdatum
02.01.2023
Index
70/06 Schulunterricht
Beachte
Ist abweichend vom Inkrafttreten 1.9.2016 auf abschließende Prüfungen mit Haupttermin ab 2017 anzuwenden, vgl. § 65 Z 2.
Text
3. Unterabschnitt
Mündliche Prüfung
Prüfungstermine der mündlichen Prüfung
§ 17.Paragraph 17,
Die mündliche Prüfung findet an den in § 35 SchUG-BKV genannten Prüfungsterminen statt. Abweichend davon findet die mündliche Prüfung an Werkmeisterschulen für Berufstätige innerhalb der ersten sechs Wochen des der erstmaligen Zulassung folgenden Halbjahres und in den übrigen Terminen jeweils innerhalb der ersten sechs Wochen eines Halbjahres statt. Die mündliche Prüfung findet an den in Paragraph 35, SchUG-BKV genannten Prüfungsterminen statt. Abweichend davon findet die mündliche Prüfung an Werkmeisterschulen für Berufstätige innerhalb der ersten sechs Wochen des der erstmaligen Zulassung folgenden Halbjahres und in den übrigen Terminen jeweils innerhalb der ersten sechs Wochen eines Halbjahres statt.
Im RIS seit
31.01.2017
Zuletzt aktualisiert am
12.01.2023
Gesetzesnummer
20009802
Dokumentnummer
NOR40191029