(3)Absatz 3,Die Lenkerin/der Lenker hat das Lenkprotokoll selbst auszufüllen und zu unterschreiben. Eintragungen sind händisch vorzunehmen; sie dürfen nicht durch Radieren oder Überschreiben ausgebessert oder geändert werden. Fehler, selbst Schreibfehler, sind im Feld ,,Bemerkungen“ zu berichtigen. Streichungen fehlerhafter Eintragungen sind ohne Eintragung im Feld ,,Bemerkungen“ nur zulässig, wenn der Inhalt der ursprünglichen Eintragungen erkennbar bleibt.