Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Universitätsräte-Vergütungsverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 4
Inkrafttretensdatum
01.01.2018
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
UniRVV
Index
72/01 Hochschulorganisation
Beachte
Ist für die Vergütung der Mitglieder der Universitätsräte ab der Funktionsperiode anzuwenden, die mit 1. März 2018 beginnt (vgl. § 5).
Text
Evaluierung
§ 4.Paragraph 4,
Diese Verordnung ist im Jahr 2021 einer Evaluierung durch die Bundesministerin oder den Bundesminister zu unterziehen. Die Evaluierung hat insbesondere die Zuordnung der Universitäten zu den jeweiligen Gruppen aufgrund der Kennzahlen gemäß § 2 sowie die Praxis hinsichtlich der Festlegung der Vergütung durch die Universitätsräte im Rahmen der Obergrenzen gemäß § 3 Abs. 2 zu berücksichtigen. Diese Verordnung ist im Jahr 2021 einer Evaluierung durch die Bundesministerin oder den Bundesminister zu unterziehen. Die Evaluierung hat insbesondere die Zuordnung der Universitäten zu den jeweiligen Gruppen aufgrund der Kennzahlen gemäß Paragraph 2, sowie die Praxis hinsichtlich der Festlegung der Vergütung durch die Universitätsräte im Rahmen der Obergrenzen gemäß Paragraph 3, Absatz 2, zu berücksichtigen.
Im RIS seit
06.09.2017
Zuletzt aktualisiert am
06.09.2017
Gesetzesnummer
20009973
Dokumentnummer
NOR40196915