Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Lehrpläne des Kollegs der Bildungsanstalten für Elementarpädagogik, Hortpädagogik und Sozialpädagogik
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.09.2017
Außerkrafttretensdatum
Index
64/02 Bundeslehrer
70/02 Schulorganisation
70/07 Schule und Kirche
Beachte
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 3):
1.9.2017 (1. Semester)
1.2.2018 (2. Semester)
1.9.2018 (3. Semester)
1.3.2019 (4. Semester)
Text
Lehrpläne
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz eins,Für die nachstehend genannten Kollegs der Bildungsanstalten werden die in den jeweils angeführten Anlagen enthaltenen Lehrpläne erlassen:
1. | Lehrplan des Kollegs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik (einschließlich Kolleg für Berufstätige) | Anlage 1 |
2. | Lehrplan des Kollegs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik einschließlich der Qualifikation für Hortpädagogik (einschließlich Kolleg für Berufstätige) | Anlage 2 |
3. | Lehrplan des Kollegs der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik (einschließlich Kolleg für Berufstätige) | Anlage 3 |
| | |
(2)Absatz 2,Soweit an einer Schule die erforderlichen schulautonomen Lehrplanbestimmungen nicht beschlossen werden, sind diese von der zuständigen Schulbehörde zu erlassen.
Im RIS seit
12.09.2017
Zuletzt aktualisiert am
12.09.2017
Gesetzesnummer
20009975
Dokumentnummer
NOR40197005