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Lehrpläne des Kollegs der Bildungsanstalten für Elementarpädagogik, Hortpädagogik und Sozialpädagogik Anl. 3

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne des Kollegs der Bildungsanstalten für Elementarpädagogik, Hortpädagogik und Sozialpädagogik

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 239/2017 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 395/2019

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 3

Inkrafttretensdatum

11.12.2019

Außerkrafttretensdatum

31.08.2021

Index

64/02 Bundeslehrer
70/02 Schulorganisation
70/07 Schule und Kirche

Beachte

zum gestaffelten Außerkrafttreten vgl. § 3 Abs. 2

Text

Anlage 3

LEHRPLAN DES KOLLEGS DER BILDUNGSANSTALT FÜR SOZIALPÄDAGOGIK

(einschließlich Kolleg für Berufstätige)

römisch eins. STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

 

Wochenstunden

 

Lehrver-pflichtungs-gruppe

 

A.

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übungen

Semester

 

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

Summe

 

 

A.1.

Pflichtgegenstände2

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion

2

2

2

2

8

(römisch drei)

 

2.

Sozialpädagogik – Theorie und Praxis

 

 

 

 

 

 

 

2.1

Pädagogik (einschl. Sozialpädagogik, Entwicklungspsychologie, Soziologie)

4

4

4

4

16

römisch zwei

 

2.2

Inklusive Pädagogik

2

3

3

2

10

römisch zwei

 

2.3

Didaktik (Handlungskonzepte und -felder der Sozialpädagogik)

5

5

5

4

19

römisch zwei

 

2.4

Praxis der Sozialpädagogik

6

6

6

6

24

römisch drei

 

2.5

Kommunikation und Gruppendynamik

1

-

-

-

1

römisch drei

 

2.6

Sozialmanagement und Recht

2

2

3

3

10

römisch zwei

 

2.7

Lernbegleitung

2

3

3

-

8

römisch zwei

 

2.8

Gesundheit und Ernährung

1

2

1

-

4

römisch drei

 

3.

Ausdruck, Gestaltung und Bewegung

 

 

 

 

 

 

 

3.1

Künstlerisch-kreativer Bereich

 

 

 

 

 

 

 

3.1.1

Seminar BE, WE, TG

4

4

2

2

12

IV3, römisch vier a

 

3.2

Musikalischer Bereich

 

 

 

 

 

 

 

3.2.1

Musikerziehung

2

1

1

1

5

(römisch vier a)

 

3.2.2

Rhythmisch-musikalische Erziehung

1

1

1

1

4

römisch vier

 

3.2.3

Instrumentalunterricht4

2

1

1

-

4

römisch vier

 

3.3

Bewegungserziehlicher Bereich

 

 

 

 

 

 

 

3.3.1

Bewegungserziehung; Bewegung und Sport

1

2

1

1

5

römisch vier a

 

Wochenstundenzahl Stammbereich

35

36

33

26

130

 

 

A.2.

Schulautonomer Erweiterungsbereich

 

 

 

 

 

 

 

2.1

Didaktik (Handlungskonzepte und –

felder der Sozialpädagogik)5

-

-

2

2

4

römisch drei

 

2.2

Berufsspezifisches Erweiterungsseminar Ausdruck, Gestaltung und Bewegung6

-

-

3

3

6

römisch vier, römisch vier a

 

A.3.

Verbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

 

3.1

Supervisorische Begleitung

1

1

1

1

4

römisch drei

 

3.2

Ernährung mit praktischen Übungen

-

1

-

-

1

römisch fünf

 

3.3

Seminar Kinder- und Jugendliteratur, Medien und Theaterpädagogik

1

1

-

1

3

römisch fünf

 

3.4

Aspekte wissenschaftlichen Arbeitens

1

 

 

 

1

römisch drei

 

 

Summe

3

3

6

7

19

 

 

Gesamtwochenstundenzahl

38

39

39

33

149

 

 

B.

Pflichtpraktikum

2 Wochen in den Ferien ab dem 2. Semester bis vor Beginn des letzten Semesters

 

C.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen7

 

C.1.

Freigegenstände

 

Schulautonome Freigegenstände

 

C.2.

Unverbindliche Übungen

 

Schulautonome unverbindliche Übungen

D.

Förderunterricht

 

___________________________

1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes römisch drei schulautonom geändert werden.

2 Die Pflichtgegenstände des Stammbereiches sind thematisch in Cluster gruppiert.

3 BE (Bildnerische Erziehung) LVGr. römisch vier a, WE (Werkerziehung) und TG (Textiles Gestalten) LVGr. römisch vier

4 Die Festlegung der am Standort angebotenen Instrumente erfolgt durch die Schulleitung.

5 Die oder der Studierende wählt je nach standortspezifischem Angebot zwei der folgenden Erweiterungsangebote im Umfang von je 2 WStd. (Schulsozialpädagogik, Freizeitpädagogik, Interkulturelle Pädagogik, Gender und Diversity, Schulautonomer Schwerpunkt).

6 Die oder der Studierende wählt je nach standortspezifischem Angebot zwei Erweiterungsangebote aus dem künstlerisch-kreativen, musikalischen oder bewegungserziehlichen Bereich (3.1. – 3.3.). Die Lehrverpflichtungsgruppe entspricht dem gewählten Gegenstand.

7 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen vergleiche Abschnitt römisch drei).

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Das Kolleg für Sozialpädagogik hat gemäß Paragraph 81, Absatz eins, Ziffer 2 und unter Bedachtnahme auf die Paragraphen 2 und 80 des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) die Aufgabe, in einem viersemestrigen Bildungsgang Absolventinnen und Absolventen von höheren Schulen zum Bildungsziel der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik zu führen. Die Absolventinnen und Absolventen sind durch die Vermittlung von Berufsgesinnung, Berufswissen und Berufskönnen befähigt, Erziehungs-, Entwicklungs-, Integrations- und Beratungsaufgaben im sozialpädagogischen Berufsfeld zu erfüllen.

Die gesellschaftliche Weiterentwicklung macht konkret das Erfüllen von Erziehungs-, Entwicklungs-, Bildungs-, Beratungs- und Förderaufgaben im sozialpädagogischen Arbeitsfeld und im Betreuungsteil ganztägiger Schulformen notwendig.

Die Ausbildung am Kolleg für Sozialpädagogik vermittelt folgende soziale und personale Kompetenzen, allgemeine Kompetenzen und spezielle Kompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen können

  • Strichaufzählung
    sich mit der Sinnfrage, mit ethischen und sozialen Werten sowie mit der religiösen Dimension des Lebens auseinanderzusetzen,
  • Strichaufzählung
    sich sensibel und offen mit philosophisch-existentiellen und religiösen Fragestellungen auseinandersetzen,
  • Strichaufzählung
    sozial verantwortungsbewusst, respektvoll und wertschätzend handeln,
  • Strichaufzählung
    reflektiert mit kultur- und geschlechtsbezogenen Aspekten von Erziehung, Bildung und Beratung umgehen,
  • Strichaufzählung
    sich auf Innovationen, Flexibilität und Mobilität einstellen,
  • Strichaufzählung
    ein breites Spektrum an Kommunikationsformen (verbal, non-verbal) einsetzen,
  • Strichaufzählung
    Arbeits- und Bildungskontexte leiten und beaufsichtigen, in denen auch nicht vorhersehbare Situationen und Problemlagen auftreten,
  • Strichaufzählung
    Entwicklungsprozesse systematisch beobachten und unterstützen,
  • Strichaufzählung
    im Alltags- und Berufsleben in Wort und Schrift sprachlich korrekt situationsadäquat kommunizieren,
  • Strichaufzählung
    am Kulturschaffen und Kulturleben teilhaben,
  • Strichaufzählung
    politische Prozesse auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene überblicken und eine verantwortungsvolle Haltung für demokratische Prozesse, das friedliche Zusammenleben unter Berücksichtigung von Interkulturalität und Diversität sowie für Umwelt und ökologisches Gleichgewicht einnehmen,
  • Strichaufzählung
    ihr umfassendes und vernetztes (pädagogisches) Wissen in Verbindung mit den praktischen Erfahrungen in ihrem beruflichen Handlungsfeld und ihrer persönlichen Lebenssituation reflektiert einsetzen,
  • Strichaufzählung
    mit Konflikten lösungsorientiert und selbstkontrolliert umgehen und Gewalt vermeiden,
  • Strichaufzählung
    im Team selbstkritisch und kooperativ agieren,
  • Strichaufzählung
    lebenslanges Lernen als immanenten Bestandteil der eigenen Lebens- und Karriereplanung verstehen und entsprechende Einstellungen und Kompetenzen bei den von ihnen begleiteten Menschen fördern,
  • Strichaufzählung
    die eigene Leistung und die Leistung der von ihnen begleiteten Menschen überprüfen und weiterentwickeln,
  • Strichaufzählung
    Bildungsprozesse auf der Basis einer inklusiven Grundhaltung entsprechend der individuellen Entwicklungs- und Lebenslage der Adressatinnen und Adressaten gestalten,
  • Strichaufzählung
    ein vielfältiges Methodenrepertoire, das unterschiedliche Arbeits-, Sozial- und Präsentationsformen umfasst, situationsadäquat einsetzen,
  • Strichaufzählung
    sozialpädagogische Einrichtungen unter Berücksichtigung von ökologischen und ökonomischen Zusammenhängen unter Einbeziehung moderner technischer Hilfsmittel sowie von Qualitätsmanagement (Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung) bewerten und auswählen.

römisch drei. SCHLAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Allgemeine Bestimmungen:

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“) und verbindlichen Übungen, der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfssituation am einzelnen Kolleg oder im Jahrgang an einem einzelnen Kollegstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Studierenden, der Lehrerinnen und Lehrer sowie des schulischen Umfeldes orientierten Bildungsplanes.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das fachtheoretische und das fachpraktische Ausbildungsziel des Lehrplanes, die damit verbundenen Berechtigungen sowie auf die Erhaltung der Übertrittmöglichkeiten im Rahmen des Schulwesens Bedacht zu nehmen. Sie haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die durch den vorhandenen Raum und die vorhandene Ausstattung gegebenen Möglichkeiten des Kollegs zu beachten.

Bei Anwendung der schulautonomen Lehrplanbestimmungen ist das Bildungsziel des Kollegs für Sozialpädagogik zu beachten. Die Erreichung der im Lehrplan definierten Kompetenzen muss gesichert bleiben.

Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel (Besondere Bestimmungen):

Die Stundentafel ist im Bereich der Pflichtgegenstände in zwei Cluster gegliedert, in welchen Unterrichtsgegenstände zusammengefasst sind, die einander inhaltlich und thematisch ergänzen. Für jeden der beiden Cluster ist ein Gesamtausmaß der Wochenstunden festgelegt, das schulautonom veränderbar ist – ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“ – wobei folgende Bestimmungen zu beachten sind:

  • Strichaufzählung
    Das Wochenstundenausmaß der einzelnen lehrplanmäßig festgelegten Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen kann im Verlauf eines Ausbildungsganges um höchstens je eine Semesterwochenstunde reduziert werden, wobei kein Pflichtgegenstand zur Gänze entfallen darf.
  • Strichaufzählung
    Maximal 15 Semesterwochenstunden können auf diese Weise zur Erhöhung anderer Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen sowie Freigegenstände und unverbindliche Übungen und für zusätzliche Pflichtgegenstände sowie Freigegenstände und unverbindliche Übungen verwendet werden.
  • Strichaufzählung
    Für jene Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen, die eine Reduzierung oder Erhöhung des Gesamtstundenausmaßes gegenüber der lehrplanmäßig festgelegten Stundentafel erfahren, sind die didaktischen Grundsätze, die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und der Lehrstoffumschreibung zu adaptieren.
  • Strichaufzählung
    Die Summe der Wochenstunden der Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen pro Semester darf 41 nicht überschreiten.
  • Strichaufzählung
    Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände von 149 darf nicht über- oder unterschritten werden.

Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen zusätzliche Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen sowie Freigegenstände und unverbindliche Übungen eingeführt werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die Bildungs- und Lehraufgaben und den Lehrstoff zu enthalten.

Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen und verbindlichen Übungen, abgeändert, sind adaptierte Bildungs- und Lehraufgaben sowie der Lehrstoff schulautonom festzulegen.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 4. Semester bzw. eine zeitliche Erstreckung dieser Dauer im Falle des Kollegs für Berufstätige) festzulegen und beizubehalten.

Wenn eine lebende Fremdsprache oder eine Volksgruppensprache auf einem niedrigeren Niveau als B2 angeboten wird, ist dies in der Bezeichnung eines solchen Pflichtgegenstandes, eines Freigegenstandes oder einer unverbindlichen Übung anzuführen.

Kolleg für Sozialpädagogik für Berufstätige:

Die Ausbildungsdauer von Kollegs für Berufstätige kann um bis zu zwei Semester verlängert werden; in diesem Fall sind die Gesamtwochenstunden auf fünf bzw. sechs Semester aufzuteilen sowie die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und der Lehrstoffumschreibung zu adaptieren.

Wenn das Kolleg mit dem Sommersemester beginnt, kann das unbegleitete Pflichtpraktikum auch ab dem 1. Semester bis zu Beginn des letzten Semesters absolviert werden.

Die Ausbildung kann unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes erfolgen, wobei das Ausmaß des Fernunterrichtes entsprechend den regionalen Gegebenheiten und fachlichen Erfordernissen festzulegen ist. Die Ausbildung mit Fernunterricht ist in einer Sozial- und in einer Individualphase so durchzuführen, dass die für den Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können und die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase nicht übertrifft. Die Individualphase hat grundsätzlich der selbstständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Studierenden fachlich und andragogisch zu betreuen sind. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.

römisch vier. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Die Auswahl des Lehrstoffes und erwachsenengerechter Unterrichtsmethoden gehört zu den verantwortungsvollen Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer.

Es ist von den Lehrerinnen und Lehrern ein ausgewogenes Verhältnis von deklarativem, prozeduralem und kontextuellem Wissen anzustreben.

Die kontinuierliche Zusammenarbeit aller Lehrerinnen und Lehrer zum Zwecke des zeitgerechten Bereitstellens von Vorkenntnissen, der Nutzung von Synergien, des fächerübergreifenden Unterrichtes im Sinne ganzheitlicher Bildung ist erforderlich.

Diese notwendige Zusammenarbeit wird durch pädagogische Konferenzen, Beratungen, Teambildungen und andere Kommunikationsformen ermöglicht.

Entsprechende schriftliche Aufzeichnungen wie zB Lehrstoffverteilungspläne und (in Teams zu erarbeitende) Unterrichtsvorbereitungen sind zu führen.

Um das allgemeine Bildungsziel zu erreichen, sind für die Unterrichtsarbeit folgende allgemeine didaktische Grundsätze zu berücksichtigen:

Lehr- und Lernziele:

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrplan ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen im sozialpädagogischen Berufsfeld und im Betreuungsteil ganztägiger Schulformen zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten bzw. auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Dies verlangt auch, dass die Lehrerinnen und Lehrer ihre fachlichen sowie methodischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln und dem neuen Rollen- und Geschlechterbild gerecht werden. Von den Lehrerinnen und Lehrern werden kompetenzorientiertes Unterrichten sowie entsprechende Diagnose- und Förderkompetenz erwartet. Aktuelles im Fachgebiet sowie der Stand der Forschung im pädagogischen Bereich sind dabei zu berücksichtigen.

Der Lehrplan ist im Ansatz als Spirallehrplan gedacht, in dem zentrale Inhalte im Laufe der vier Semester in zunehmendem Detaillierungsgrad und aufsteigendem Komplexitätsniveau wiederholt behandelt werden. Dies erfolgt sowohl innerhalb eines Unterrichtsgegenstandes als auch fächerübergreifend.

Für die Vorbereitung auf die Diplomarbeit sind Methoden der wissenschaftlichen Informationsgewinnung, eine Einführung in die Grundzüge des wissenschaftlichen Arbeitens und eine korrekte Zitierweise von schriftlichen Quellen – unter Berücksichtigung der bereits erworbenen Kompetenzen aus dem vor dem Kolleg zurückgelegten Bildungsgang – in allen betroffenen Unterrichtsgegenständen zu berücksichtigen.

Bewusster Umgang mit Sprache ist im Hinblick auf eine grundlegende bildungs- und gesellschaftspolitische Verantwortung in allen Unterrichtsgegenständen zu unterstützen.

Unterrichtsplanung:

Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die didaktischen Grundsätze und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie die Lehrstoffe der einzelnen Unterrichtsgegenstände.

Der Unterricht ist auf Lernergebnisse hin auszurichten. Der Kompetenzaufbau hat systematisch, vernetzt und nachhaltig zu erfolgen. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen.

Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis-Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Studierenden fördert das Gelingen dieses Transfers.

Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrerinnen und Lehrer eines Semesters bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein. Fächerübergreifende Unterrichtsplanungen und Reflexionen innerhalb der Cluster und Querverbindungen zu anderen Pflichtgegenständen, verbindlichen Übungen sowie Freigegenständen und unverbindlichen Übungen sind durchzuführen.

Es ist sicher zu stellen, dass Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden und im Unterricht eingesetzt werden auch in Prüfungssituationen gleichartig zur Verfügung stehen.

Sprachkompetenz in der Unterrichtssprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache und deren Weiterentwicklung in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrerinnen und Lehrer verantwortlich. Studierende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern. Für die Beurteilung der Leistungen der einzelnen Unterrichtsgegenstände sind ausschließlich die lehrplanmäßigen Anforderungen (Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff) maßgeblich.

Nach Modulen gegliederte Lernziele sind in der Fachgruppe und im Team der Jahrgangsvorständinnen und Jahrgangsvorstände festzulegen, wobei die Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen über die Module systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Darüber hinaus obliegt es den Lehrerinnen und Lehrern, individuelle Teilfertigkeiten und Teilfähigkeiten für die jeweiligen Studierenden der einzelnen Module festzulegen und dafür geeignete Unterrichtskonzepte zu entwickeln.

Neben der Vermittlung von Fachwissen, der Entwicklung und Förderung von Werthaltungen, wie sie in den allgemeinen Bildungszielen beschrieben sind, ist die Förderung von Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen (Empfehlung 2006/962/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen, Amtsblatt L 394 vom 30.12.2006: Muttersprachliche Kompetenz, Fremdsprachliche Kompetenz, Mathematische Kompetenz und grundlegende naturwissenschaftlich-technische Kompetenz, Computerkompetenz, Lernkompetenz – „Lernen lernen“, soziale Kompetenz und Bürgerkompetenz, Eigeninitiative und unternehmerische Kompetenz, Kulturbewusstsein und kulturelle Ausdrucksfähigkeit) von besonderer Bedeutung. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Die Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Studierenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, zu unterstützen.

Unterrichtssituationen sind so zu gestalten, dass die Studierenden individuelle Stärken zeigen, ihre Selbsteinschätzung sowie einen konstruktiven Umgang mit Fehlern entwickeln können. Die Möglichkeiten individueller Förderung sind auszuschöpfen. Diagnoseinstrumente zur Lernstandserhebung und Lernfortschrittsanalyse sind als Basis für die Planung weiterer Lernprozesse einzusetzen.

Die Unterrichtsprinzipien sind aktuell, vielfältig, kompetenzorientiert, situationsorientiert, prozessorientiert, projektorientiert, exemplarisch, ganzheitlich, individualisierend, berufsfeldbezogen, wissenschaftsorientiert und methodengerecht zu wählen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Pädagogik (einschließlich Sozialpädagogik, Entwicklungspsychologie, Soziologie)“:

Das Erwerben von Kompetenzen erfolgt überwiegend durch erfahrungsorientiertes und forschendes Lernen.

Selbständiges Arbeiten, eigenständiger Wissenserwerb, Arbeiten im Team, forschendes Lernen und Präsentationen sind einzuüben und zu vertiefen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Inklusive Pädagogik“:

Zusammenarbeit mit Einrichtungen im sozialpädagogischen Berufsfeld, Begegnung mit Expertinnen und Experten, Exkursionen und Mediennutzung sind die Basis eines praxisnahen Unterrichts.

Die Wechselwirkung zwischen individueller Entwicklung und Umwelt ist transparent zu machen, pädagogische Handlungsmöglichkeiten sind zu erarbeiten.

Studierende bringen aktuelle Fragestellungen in den Unterricht ein und bearbeiten diese durch Auseinandersetzung mit Fachliteratur und Beobachtungen in konkreten Situationen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Didaktik (Handlungskonzepte und –felder der Sozialpädagogik)“:

Durch die Unterrichtsgestaltung soll die Beantwortung schwerpunktmäßiger Fragestellungen durch forschendes Tätig-Sein ermöglicht werden.

Die Unterrichtsgestaltung erfordert Demonstrationen mit Fallbesprechungen unter Einbeziehung von Medien.

Die Aneignung von didaktischer Fachsprache sowie ein Kennenlernen berufsbezogener Fachliteratur sind durch alle Semester hindurch begleitend gefordert.

Querverbindungen und Vernetzungen mit anderen Unterrichtsgegenständen sind Grundlage für die Transparenz sachlogischer Zusammenhänge.

Die permanente Reflexion ist als ständiges Unterrichtsprinzip für fachliche, personelle und soziale Kompetenzen anzuwenden.

Die Planung, Durchführung und Auswertung von erlebniszentrierten und projektorientierten Arbeitsformen sind Voraussetzung für den Transfer in die sozialpädagogische Praxis.

Die Aufbereitung der Unterrichtsinhalte orientiert sich an einem realistischen Berufsbild.

Unterrichtsinhalte sollen auf aktuelle berufsfeldspezifische Entwicklungen Bezug nehmen und nach ethischen und sozialen Normen reflektiert werden.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Praxis der Sozialpädagogik“:

Im Praktikum soll die Beantwortung schwerpunktmäßiger Fragestellungen durch forschendes Tätig-Sein ermöglicht werden.

Die Unterrichtsgestaltung erfordert Demonstrationen mit Fallbesprechungen unter Einbeziehung von Medien.

Die Planung, Durchführung und Auswertung von erlebniszentrierten und projektorientierten Arbeitsformen sind Voraussetzung für den Transfer in die sozialpädagogische Praxis.

Die Unterrichtsinhalte von Didaktik und Praxis sind durchgehend aufeinander abgestimmt.

Unterrichtsinhalte sollen auf aktuelle berufsfeldspezifische Entwicklungen Bezug nehmen und nach ethischen und sozialen Normen reflektiert werden.

Die Aufbereitung der Unterrichtsinhalte nimmt Bezug auf individuelle Beobachtungen und Erfahrungen der Studierenden.

Der Unterricht stellt eine gezielte Vorbereitung auf die Tages- und Blockpraktika sicher und gewährleistet eine praktikumsbegleitende Beratung der Studierenden.

Kontinuierliche Reflexion ist als ständiges Unterrichtsprinzip einzusetzen.

Schriftliche Arbeiten bezogen auf Unterricht und Praktikum dokumentieren den Lernzuwachs.

Individuelle Ausbildungsgespräche zum Unterricht/Praktikum sind zu führen.

Die Blockung der Unterrichtsstunden ist aus didaktischen Gründen erforderlich.

Praxis umfasst Unterricht in der Schule und dislozierten Unterricht (Tages- und Blockpraktika sowie das Pflichtpraktikum) in ausgewählten sozialpädagogischen Einrichtungen.

Das Praktizieren in unterschiedlichen sozialpädagogischen Einrichtungen soll ein Kennenlernen des breiten sozialpädagogischen Berufsfeldes gewährleisten.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Sozialmanagement und Recht“:

Zur Orientierung und Übung dienen die Diskussion von und Auseinandersetzung mit aktuellen Beispielen aus der Praxis.

Eine verantwortungsvolle Auseinandersetzung mit den berufsspezifischen Herausforderungen und rechtlichen Grundlagen ist durch die ständige Verschränkung von Theorie und Praxis herzustellen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Lernbegleitung“:

Fächerübergreifende Unterrichtsplanung und Reflexion der Fachbereiche bilden im Besonderen mit den Unterrichtsgegenständen „Pädagogik (einschl. Sozialpädagogik, Entwicklungspsychologie, Soziologie, Sozialethik)“, „Didaktik (Handlungskonzepte und –felder der Sozialpädagogik)“, „Seminar Kinder- und Jugendliteratur, Medien und Theaterpädagogik“ eine wichtige Grundlage.

Im 3. Semester können in der fachbezogenen Lernhilfe für Deutsch, Englisch oder Mathematik standortbezogene Schwerpunkte nach regionalen Erfordernissen gesetzt werden.

Die Rolle der Berufsgruppe der Sozialpädagoginnen und –pädagogen im Praxisfeld ist für die Begleitung von Lernprozessen zu reflektieren.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Gesundheit und Ernährung“:

Das Wissen um eine gesunde Lebensführung und die Gesunderhaltung des Körpers sind zu stärken und in der Arbeit im sozialpädagogischen Berufsfeld anzuwenden.

Die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Didaktik (Handlungskonzepte und -felder der Sozialpädagogik)“ und „Praxis der Sozialpädagogik“ zur Sicherstellung des Transfers erworbener Kompetenzen ist notwendig.

Die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der verbindlichen Übung „Ernährung mit praktischen Übungen“ ist sicherzustellen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Seminar Bildnerische Erziehung, Werkerziehung, Textiles Gestalten“:

Durch Experimentieren und Erproben wird die eigene Kreativität erfahren und gefördert.

Die Studierenden sollen zu ökonomischem Umgang mit Werkzeug und Material angeleitet werden.

Die Planung, Durchführung und Auswertung von kreativen Projekten sind Voraussetzung für die Umsetzung in der sozialpädagogischen Praxis.

Der Transfer in die berufliche Praxis soll in Zusammenarbeit mit den Pflichtgegenständen „Didaktik (Handlungskonzepte und –felder der Sozialpädagogik)“ sowie „Praxis der Sozialpädagogik“ erfolgen und stellt ein zentrales Element der berufsspezifischen Herausforderungen dar.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Musikerziehung“:

Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die selbstständige Anwendung des Erlernten in der pädagogischen Praxis im Fokus steht. Fächerübergreifende Projekte jeder Form vernetzen die Lerninhalte einzelner Fächer und führen damit zu einer umfassenden berufsorientierten Gesamtbildung.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Rhythmisch-musikalische Erziehung“:

Durch die Mittel Musik, Bewegung, Sprache/Stimme und Material werden Wahrnehmungssensibilisierung, Kreativität und soziales Lernen erlebt und gefördert. Dabei ist ein enges Ineinandergreifen praktischer und theoretischer Aspekte unabdingbar. Die Verbindung der einzelnen Bereiche ist zwingend notwendig um das Prinzip der Rhythmik umsetzen zu können.

Um den Transfer in das pädagogische Berufsfeld zu ermöglichen, soll die Arbeitsweise der rhythmisch-musikalischen Erziehung (Mittel und Ziele der Rhythmik, Parameter der Musik und Bewegung, Unterrichtsprinzip von Spannung und Entspannung, Phasenwechsel) durch praktisches Erleben erkannt, verstanden und dadurch anwendbar gemacht werden.

Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Studierenden einen persönlichen Einblick in die Arbeitsweise der Rhythmik gewinnen und die nötigen Fähigkeiten und Fertigkeiten für das Gestalten und Durchführen eigener rhythmisch-musikalischer Aktivitäten und Einheiten erlangen. Dabei soll zunächst die Eigenerfahrung im Vordergrund stehen und erst in weiterer Folge der Transfer in das pädagogische Berufsfeld erfolgen.

Der Kompetenzerwerb erfolgt überwiegend durch erfahrungsorientiertes und experimentelles Lernen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Instrumentalunterricht“:

Im Kleingruppenunterricht soll auf die individuelle Förderung der Studierenden unter aktiver Beteiligung der Gruppe Rücksicht genommen werden. Studierende gleicher Leistungsstufe sind nach Möglichkeit in einer Gruppe zusammenzufassen. Im Gruppenunterricht sollen gleichermaßen die individuelle Förderung der Studierenden sowie das Ensemblespiel Berücksichtigung finden.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Bewegungserziehung; Bewegung und Sport“:

Bei der Vermittlung der Lehr- und Lerninhalte ist vornehmlich an praktische Situationen anzuknüpfen, dabei ist die besonders enge Verflechtung des Bereiches „Bewegung und Sport“ mit der berufsbezogenen didaktisch-methodischen Ausbildung („Bewegungserziehung“) zu beachten.

Je nach Neigung und Interesse der Studierenden sind prozessorientierte, fächerübergreifende und fächerverbindende Formen des Unterrichts und Projektunterrichts, ausgerichtet nach dem jeweiligen Themenbereich, zu wählen.

Im Hinblick auf eine umfassende berufliche Kompetenz kommen dem Sicherheitsbewusstsein sowie der Erlangung eines sicheren Schwimmkönnens auf der Grundlage des österreichischen Schwimmabzeichens (Helferschein) besondere Bedeutung zu.

Im Rahmen der schulorganisatorischen Gegebenheiten – etwa Schulveranstaltungen, schulbezogene Veranstaltungen, Feste, Feiern – sind vor allem die Bewegungsangebote und sportlichen Schwerpunkte im Zusammenhang mit den berufsspezifischen Lerninhalten auszuwählen (zB Skilauf, Anfängerschwimmen, kreative Spiele zur psychomotorischen Förderung, Entspannungsübungen).

Nach Maßgabe der Möglichkeiten sollen vielfältige Bewegungsangebote im Freien erfolgen.

Didaktische Grundsätze des Unterrichtsgegenstandes „Musikalische Praxis“ im schulautonomen Erweiterungsbereich „Berufsspezifisches Erweiterungsseminar Ausdruck, Gestaltung und Bewegung“:

Die vielfältigen musikalischen Inhalte der vorangegangenen Module sind im Rahmen einer prozessorientierten Auseinandersetzung zu vertiefen, wobei Experiment, Improvisation und Gestaltung mit den musikalischen Grundphänomenen Klang – Dynamik – Zeit im Fokus stehen.

Unterrichtsmethoden:

Ein breites Spektrum von Unterrichtsmethoden zwischen Instruktion und Konstruktion ist einzusetzen. Auf den Aufbau von Methodenkompetenz ist besonderer Wert zu legen.

Berufsfeldorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht führen die Studierenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zum genauen und ausdauernden Arbeiten – in Einzel- und in Teamarbeit – sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln (kompetenzorientierter Unterricht). Dabei soll nicht nur Expertenwissen vermittelt, sondern es sollen vor allem individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse ermöglicht und beratend begleitet werden. Der gründlichen Erarbeitung und dem Training grundlegender Funktionen ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben.

Thematische Schwerpunkte können in Abstimmung mit Berufsfeld, Wissenschaft und außerschulischen Bildungseinrichtungen festgelegt werden. Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus dem Berufsfeld tragen dazu bei, den Studierenden Einblick in komplexe Zusammenhänge zu geben.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

Die Unterrichtsmethoden sind so zu wählen, dass durch ihren Einsatz Interesse bei Studierenden geweckt und deren Eigenverantwortung gefördert wird.

Lernsettings sind so zu gestalten, dass aktuelle Erkenntnisse der Gehirnforschung einbezogen werden, sodass die Studierenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können.

Individuelle Begabungen und Potenziale sind zu fördern.

Die Organisation künstlerischer und kultureller Aktivitäten sowie der Besuch künstlerischer und kultureller Veranstaltungen und Institutionen sollen die Studierenden zur Auseinandersetzung mit Kunst und Kultur in Bezug auf ihre zukünftige Berufstätigkeit hinführen.

Unterrichtsorganisation:

Die Unterrichtsorganisation hat fächerübergreifenden Unterricht, pädagogisch sinnvollen Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen zu ermöglichen. Außerschulische Lernorte im beruflichen Umfeld und schulfremde Expertinnen und Experten erhöhen den Praxisbezug.

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichts erfüllt werden, wobei die Einhaltung des Gesamtstundenausmaßes sicherzustellen ist. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Studierenden jedenfalls eine sichere Beurteilung für jede Studierende und jeden Studierenden getroffen werden kann. Außerdem können verschiedene Themenbereiche eines Unterrichtsgegenstandes durch verschiedene Lehrerinnen und Lehrer unterrichtet werden, wobei eine enge Kooperation im Hinblick auf eine gemeinsame Beurteilung der Leistungen der Studierenden erforderlich ist.

Im Pflichtgegenstand „Praxis der Sozialpädagogik“ sind die regionalen Gegebenheiten und die zur Verfügung stehenden Praxis- und Ausbildungseinrichtungen zu berücksichtigen.

Unterrichtsqualität und Evaluation:

Die Studierenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang unter besonderer Berücksichtigung ihrer Stärken ist Grundvoraussetzung für kompetenzorientierten und nachhaltigen Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess im Kolleg dar. Unterrichtsentwicklung ist der zentrale Bestandteil der Schulentwicklung. Besonderes Augenmerk ist auf die Abstimmung zwischen Zielen, Maßnahmen, Indikatoren und Evaluation zu legen.

Zu Beginn jedes Semesters bzw. Moduls sind den Studierenden die Lernziele und die geforderten Bereiche sowie die Formen der Leistungsfeststellung und die Kriterien der Leistungsbeurteilung bekanntzugeben. Der individuelle Lernfortschritt und das erreichte Kompetenzniveau sind mittels geeigneter Methoden bewusst zu machen. Eine entsprechende Feedbackkultur ist für das Gelingen nachhaltiger Lernprozesse aufzubauen.

Unterrichtstechnologie:

Elemente des E-Learning und Blended Learning können die Unterrichtsorganisation und fakultativ auch Prüfungssituationen unterstützen und ergänzen.

Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sowie zur Unterstützung des Lernprozesses sind unterschiedliche Medien einzusetzen. Auf den Aufbau der erforderlichen Medienkompetenz ist besonderer Wert zu legen.

Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben.

Praxis der Sozialpädagogik:

Die Praxis an einem Kolleg für Sozialpädagogik ist als dislozierter Unterricht in ausgewählten Übungseinrichtungen und Institutionen der Sozialpädagogik als Tagespraxis oder als Blockpraxis zu organisieren. Die Praxis ist so zu gestalten, dass die Studierenden Gelegenheit haben, das breite Feld der Sozialpädagogik kennen zu lernen. Dies gilt auch für das Kolleg für Berufstätige. Die Praxis ist in Absprache mit den Pädagoginnen und Pädagogen der jeweiligen Einrichtung durch Praxislehrende im Rahmen ihrer Lehrverpflichtung zu begleiten und zu beurteilen. Die Studierenden gehen kein Dienstverhältnis ein und erhalten keine Entschädigung (Bezahlung).

Die Praxis dient der Umsetzung der in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen aufgebauten Kompetenzen in einer der oben genannten Einrichtungen.

Die Studierenden

  • Strichaufzählung
    erlangen jene Professionalität der Berufsausübung, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen des Kollegs für Sozialpädagogik entspricht,
  • Strichaufzählung
    können die im Kolleg erworbenen Kompetenzen in der Berufsrealität umsetzen,
  • Strichaufzählung
    gewinnen einen umfassenden Einblick in die Organisation der entsprechenden Einrichtungen,
  • Strichaufzählung
    wissen über Pflichten und Rechte der im sozialpädagogischen Berufsfeld Tätigen Bescheid und können die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen,
  • Strichaufzählung
    verhalten sich gegenüber der Leitung und den in der Einrichtung Beschäftigten korrekt und selbstsicher,
  • Strichaufzählung
    gewinnen aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen,
  • Strichaufzählung
    erlangen Einsicht in soziale Beziehungen sowie in betrieblich-organisatorische Zusammenhänge.

Die Praxis ist vorzubereiten und zu reflektieren.

Pflichtpraktikum:

Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Studierenden auch hinsichtlich der Einsatzbereiche zu beraten. Die Studierenden sind von den Lehrerinnen und Lehrern zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen ausgewertet werden können. Die Durchführung des Pflichtpraktikums erfolgt ohne Begleitung durch eine Lehrperson.

Das einzelne Kolleg soll Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen anbieten; es ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Die Studierenden sind vor dem Beginn des ersten Praktikums darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es dem einzelnen Kolleg, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist dem einzelnen Kolleg im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.

römisch fünf. UNTERRICHTSPRINZIPIEN

Das Kolleg hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Die Unterrichtsprinzipien sind insbesondere:

  • Strichaufzählung
    Politische Bildung: Erziehung zu einem demokratischen und gesamteuropäischen Denken,
  • Strichaufzählung
    Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern (Gender Mainstreaming) sowie zur Weltoffenheit,
  • Strichaufzählung
    Europapolitische Bildungsarbeit: Thematisierung aktueller europäischer Entwicklungen und Initiativen im Bildungsbereich (Bildungsprogramme, Bildungsstandards, Qualifikationsrahmen, Anerkennungsrichtlinien, Qualitätssicherungsinstrumente, Transparenzinstrumente – insbesondere in Zusammenhang mit Mobilitätsaufenthalten),
  • Strichaufzählung
    Gesundheitserziehung: Erziehung zu gesundheitsbewusstem, eigenverantwortlichem Handeln,
  • Strichaufzählung
    Interkulturelles Lernen: gegenseitiges Verständnis zum Erkennen von Unterschieden und Gemeinsamkeiten und Abbau von Vorurteilen,
  • Strichaufzählung
    Leseerziehung: umfassende Förderung sprachlicher Kompetenzen, Textrezeption und Textproduktion,
  • Strichaufzählung
    Medienbildung: Umgang und kritische Auseinandersetzung mit Medien,
  • Strichaufzählung
    Sexualerziehung: durch Vertiefung von Wissen und das Hinführen zu persönlichen Wertvorstellungen werden die Studierenden zu einer tief greifenden und nachhaltigen Bewusstseinsbildung geführt, wodurch Sexualität als wichtiger, natürlicher und positiver Aspekt unseres Menschseins erfahrbar wird,
  • Strichaufzählung
    Umweltbildung: Sensibilisierung für ökologische Anliegen und Erfordernisse unter Einbeziehung des Natur- und Umweltschutzes unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit,
  • Strichaufzählung
    Verkehrserziehung: die persönliche Verkehrsteilnahme unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten und rechtlichen Aspekten im Allgemeinen und die Gefahren von Alkoholisierung für sich und andere Verkehrsteilnehmer im Besonderen,
  • Strichaufzählung
    Wirtschaftserziehung sowie Verbraucherinnen- und Verbraucherbildung: kritische und reflektierte Auseinandersetzung mit wesentlichen Themen der Wirtschaft, unter besonderer Beachtung der Verbraucherinnen- und Verbraucherbildung,
  • Strichaufzählung
    Entrepreneurship Education: Aufbau von Kompetenzen und Haltungen zum unternehmerischen Denken,
  • Strichaufzählung
    Lebenslanges Lernen als immanenter Bestandteil der Lebens- und Karriereplanung.

römisch sechs. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

1. Katholischer Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 300 aus 2016, in der geltenden Fassung.

2.       Evangelischer Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 355 aus 1985, (auslaufend) und Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 395 aus 2019, (aufsteigend) in der geltenden Fassung.

3. Islamischer Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2011, in der geltenden Fassung.

4. Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 108 aus 2016, in der geltenden Fassung.

5. Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988, in der geltenden Fassung.

6. Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004, in der geltenden Fassung.

7. Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 114 aus 2016, in der geltenden Fassung.

8. Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 2008, in der geltenden Fassung.

9. Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 194 aus 2014, in der geltenden Fassung.

römisch sieben. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. Pflichtgegenstände

2. SOZIALPÄDAGOGIK – THEORIE UND PRAXIS

2.1 PÄDAGOGIK
(einschließlich Sozialpädagogik, Entwicklungspsychologie, Soziologie)

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  • Strichaufzählung
    Grundbegriffe der Pädagogik erläutern,
  • Strichaufzählung
    das Verhältnis von Theorie und Praxis veranschaulichen,
  • Strichaufzählung
    Faktoren und Funktionen des Erziehungsprozesses benennen.

im Bereich „Modelle und Konzepte der Sozialpädagogik“

  • Strichaufzählung
    die Begriffe Sozialpädagogik, Soziale Arbeit, Sozialarbeit erläutern,
  • Strichaufzählung
    Klassikerinnen und Klassiker der Sozialpädagogik in ihrer historischen Bedeutung darstellen.

im Bereich „Lernen“

  • Strichaufzählung
    Grundbegriffe der Pädagogischen Psychologie erklären,
  • Strichaufzählung
    konkrete Situationen mit Hilfe unterschiedlicher Spieltheorien analysieren.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  • Strichaufzählung
    Spielformen und deren Entwicklungsverläufe erklären,
  • Strichaufzählung
    Einflussfaktoren aus der frühen und mittleren Kindheit bewerten.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Grundbegriffe der Pädagogik und ihrer Bezugsdisziplinen, Geschichte der Pädagogik und ihrer Richtungen, Theorie-Praxis-Verschränkung, Anlage-Umwelt-Interaktion, Konstruktivismus.

Bereich „Modelle und Konzepte der Sozialpädagogik“:

Begriffsklärung: Sozialpädagogik / Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Definitionen und Beschreibungen von Klassikerinnen und Klassikern der Sozialpädagogik.

Bereich „Lernen“:

Wissens- und Verhaltensgedächtnis, Lernstrategien, Lern- und Leistungsmotivation, Spieltheorien, Praxisgeschehen.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Spielformen, Kinderzeichnung, Entwicklung des kindlichen Spiels, sozioökonomische Risiko- und Schutzfaktoren.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche pädagogische Konzepte vergleichen,
  • Strichaufzählung
    den gesellschaftlichen Wandel als Bedingung für pädagogisches Handeln beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Grundlagen aus der Erziehungsstilforschung veranschaulichen.

im Bereich „Modelle und Konzepte der Sozialpädagogik“

  • Strichaufzählung
    die Entwicklung der sozialen Arbeit als Folge von sozialem Wandel erklären.

im Bereich „Lernen“

  • Strichaufzählung
    Grundbegriffe der pädagogischen Psychologie situations- und kontextabhängig anwenden.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  • Strichaufzählung
    die Entwicklung des Spiels und der Spielformen erläutern,
  • Strichaufzählung
    konkrete Situationen mit Hilfe unterschiedlicher Spieltheorien analysieren,
  • Strichaufzählung
    historische und aktuelle Modelle der Entwicklungspsychologie vergleichen.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Montessoripädagogik, Erlebnispädagogik, Traumapädagogik, Industriegesellschaft, (Zweite) Moderne, Wissensgesellschaft. Das Verhältnis zwischen dem einzelnen Menschen und der Gesellschaft, Strukturen des Zusammenlebens, Erziehungsstilforschung, Erziehungsmaßnahmen, Alltagssituationen, Praxisgeschehen.

Bereich „Modelle und Konzepte der Sozialpädagogik“:

Historische und aktuelle Zusammenhänge von sozialen und pädagogischen Veränderungen.

Bereich „Lernen“:

Wissensgedächtnis, Lernbiographie, Lernstrategien.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Spielformen, Entwicklung des kindlichen Spieles inklusive Kinderzeichnung, Spieltheorien, Alltagssituationen, Praxisgeschehen, grundlegende Vertreterinnen und Vertreter.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Modelle und Konzepte der Sozialpädagogik“

  • Strichaufzählung
    die Geschichte der Sozialpädagogik unter besonderer Berücksichtigung der Sozialpädagogik in Österreich darstellen,
  • Strichaufzählung
    Konzepte der Sozialpädagogik charakterisieren.

im Bereich „Lernen“

  • Strichaufzählung
    Grundbegriffe und Konzepte der pädagogischen Psychologie situations- und kontextabhängig anwenden.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  • Strichaufzählung
    Situationen aus dem Alltag und aus der Praxis mit historischen und aktuellen Konzepten analysieren,
  • Strichaufzählung
    Grundbegriffe aus der Soziologie beispielhaft darlegen.

Lehrstoff:

Bereich „Modelle und Konzepte der Sozialpädagogik“:

Sozialpädagogik in der Zwischenkriegszeit,

Lebensweltorientierung, Lebensbewältigung, Sozialraumorientierung, Capability Approach.

Bereich „Lernen“:

Lernbiographie, Lernstörungen, selbstreguliertes Lernen.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Ziele und Aufgaben sowie Methoden der Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen, Erklärungsmodelle menschlicher Entwicklung, Familien-, Jugendsoziologie, Soziologie des Alters.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  • Strichaufzählung
    unterschiedlicher Menschenbilder im sozialpädagogischen Denken und Handeln reflektieren,
  • Strichaufzählung
    pädagogisches Handeln nach ethischen Konzepten beurteilen.

im Bereich „Modelle und Konzepte der Sozialpädagogik“

  • Strichaufzählung
    Konzepte der Sozialpädagogik anwendungsorientiert darstellen,
  • Strichaufzählung
    Konzepte der Sozialpädagogik in Verbindung mit Erklärungsansätzen aus Bezugswissenschaften veranschaulichen,
  • Strichaufzählung
    Konzepte der Sozialpädagogik unter Bezugnahme auf Perspektiven der Adressatinnen und Adressaten veranschaulichen.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  • Strichaufzählung
    die Entwicklung im jungen Erwachsenenalter und Erwachsenenalter darstellen,
  • Strichaufzählung
    konkrete Situationen aus Alltag und Praxis auf Basis grundlegender entwicklungspsychologischer Konzepte analysieren,
  • Strichaufzählung
    Grundbegriffe der Soziologie unter Bezugnahme auf die Perspektiven von Akteurinnen und Akteuren der Sozialpädagogik darlegen.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Das Bild vom Menschen aus der Sicht unterschiedlicher Erklärungsansätze, Menschenrechte, Kinderrechte.

Bereich „Modelle und Konzepte der Sozialpädagogik“:

Lebensweltorientierung und Kinder- und Jugendhilfe, Sozialraumorientierung und Jugendarbeit, Lebensbewältigung und Entwicklungspsychologie, Sozialraumorientierung und Soziologie, Capability Approach, Autonomie.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Grundlegende Vertreter und Vertreterinnen. Familiensoziologie, Jugendsoziologie, Soziologie des Alters, soziale Beziehungen, Familie, Beruf, Arbeit, Gesundheit, Sterben und Tod.

Schularbeiten:

Ziffer eins – 4. Semester: je 1 zweistündige Schularbeit

2.2 INKLUSIVE PÄDAGOGIK

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  • Strichaufzählung
    Zuschreibungen, Menschenbilder und gesellschaftliche Konstruktionen in Zusammenhang mit Adressatinnen und Adressaten reflektieren,
  • Strichaufzählung
    gesellschaftliche Randgruppenphänomene, Diskriminierungs- und Ausschlussprozesse benennen,
  • Strichaufzählung
    wesentliche fachspezifische Begriffe zuordnen,
  • Strichaufzählung
    Einflussfaktoren und Zusammenhänge im Umgang mit sozialen Phänomenen veranschaulichen.

im Bereich „Kommunikation und Sprache“

  • Strichaufzählung
    fachspezifische Begriffe analysieren,
  • Strichaufzählung
    Fachsprache situationsadäquat anwenden.

im Bereich „Diversity“

  • Strichaufzählung
            Intentionen und Perspektiven der Inklusion und Integration beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Auseinandersetzung mit den eigenen/fremden Haltungen, individuelle/gesellschaftliche Positionierungen und Einführung in die Grundlagen und Begriffe der inklusiven Pädagogik, historische Entwicklung.

Bereich „Kommunikation und Sprache“:

Von der Exklusion über die Integration zur Inklusion.

Bereich „Diversity“:

Modelle der Inklusion und Integration, Klassifikation der WHO.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  • Strichaufzählung
    verschiedene Formen, auslösende Faktoren, Symptome von abweichendem Verhalten benennen,
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Wertschätzung gegenüber Eltern und Systempartnern darlegen.

im Bereich „Sozialpädagogische Lebensräume und Handlungsfelder“

  • Strichaufzählung
    zuständige spezifische Anlaufstellen im Bereich der Inklusion benennen,
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Vernetzung und der interdisziplinären Zusammenarbeit veranschaulichen,
  • Strichaufzählung
    die Abgrenzung zu Therapie und medizinischen Handlungsfeldern erläutern.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  • Strichaufzählung
    wichtige Unterstützungs- und Handlungsmöglichkeiten für den sozialpädagogischen Alltag entwickeln,
  • Strichaufzählung
    spezifische entwicklungspsychologische und umgebungsdynamische Aspekte in Zusammenhang mit normabweichendem Verhalten benennen.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Begriff Verhaltensauffälligkeit – Verhaltensstörung, Formen von auffälligem Verhalten, entwicklungspsychologische, soziale und kulturelle Hintergründe und Einflüsse, Lebenswelten.

Bereich „Sozialpädagogische Lebensräume und Handlungsfelder“:

Vernetzung mit Systempartnern, Grenzen und Möglichkeiten der Sozialpädagogik, interdisziplinäre Zusammenarbeit.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Sozialpädagogische Unterstützungs- und Handlungsmöglichkeiten, normabweichendes Verhalten, Entwicklungspsychologie.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  • Strichaufzählung
    verschiedene Beeinträchtigungsformen erklären,
  • Strichaufzählung
    spezifische entwicklungspsychologische und umgebungsdynamische Aspekte in Zusammenhang mit Menschen mit Behinderungen erklären,
  • Strichaufzählung
    adäquate Handlungs- und Unterstützungsstrategien entwickeln.

im Bereich „Modelle und Konzepte der Sozialpädagogik“

  • Strichaufzählung
    spezifische entwicklungspsychologische und umgebungsdynamische Aspekte in Zusammenhang mit der psychosexuellen Entwicklung benennen,
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten der Aufklärung und Begleitung entwickeln,
  • Strichaufzählung
    gesetzliche Rahmenbedingungen nennen,
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten für eine personenzentrierte Begleitung und persönliche Assistenz entwickeln.

im Bereich „Sozialpädagogische Lebensräume und Handlungsfelder“

  • Strichaufzählung
    verschiedene therapeutische Methoden und deren Rahmenbedingungen benennen,
  • Strichaufzählung
    Psychotherapieformen und die notwenigen Rahmenbedingungen erklären,
  • Strichaufzählung
    verschiedene pädagogische Handlungsmethoden entwickeln.

im Bereich „Kommunikation und Sprache“

  • Strichaufzählung
    die Entwicklung der Selbstbestimmungsbewegung erklären,
  • Strichaufzählung
    den Unterschied zwischen Selbstbestimmung und Selbständigkeit, Betreuung und Begleitung, Unterstützung und Assistenz erklären.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Formen von Behinderungen, entwicklungspsychologische, soziale und politische Hintergründe. Bio-psycho-soziales Modell.

Bereich „Modelle und Konzepte der Sozialpädagogik“:

Sexualität bei Menschen mit Behinderung, spezifische entwicklungspsychologische und umgebungsdynamische Zugänge und Hindernisse, UN-Konvention, Zukunftsplanung, Qualitätsmaßnahmen.

Bereich „Sozialpädagogische Lebensräume und Handlungsfelder“:

Therapeutische und im Speziellen psychotherapeutische Behandlungskonzepte und deren Rahmenbedingungen, unterschiedliche Wissenschafts- und Berufsdisziplinen, pädagogische Handlungsmethoden.

Bereich „Kommunikation und Sprache“:

Geschichtliche Hintergründe des Selbstbestimmungskonzepts, Möglichkeiten der Umsetzung, Lebenswelten, Abgrenzung der einzelnen Begriffe.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Modelle und Konzepte der Sozialpädagogik“

  • Strichaufzählung
    wichtige psychische Diagnosen erklären,
  • Strichaufzählung
    das Zusammenspiel von psychischen Erkrankungen und verschiedenen Behinderungsformen sowie weitere Einflussfaktoren erläutern,
  • Strichaufzählung
    den Zusammenhang von Rahmenbedingungen und verschiedenen Methoden der Begleitung veranschaulichen,
  • Strichaufzählung
    gängige Medikamente und günstige und ungünstige Wirkungen überblicksmäßig benennen,
  • Strichaufzählung
    die gesetzlichen Rahmenbedingungen darstellen.

im Bereich „Sozialpädagogische Lebensräume und Handlungsfelder“

  • Strichaufzählung
    grundlegendes Wissen über Alterungsprozesse veranschaulichen,
  • Strichaufzählung
    ihr Wissen kontextbezogen einsetzen,
  • Strichaufzählung
    medizinisch–psychologische Grundlagen zu Alzheimer und Demenz erläutern,
  • Strichaufzählung
    adäquate Unterstützungsmöglichkeiten beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Biographiearbeit und Validation anwenden.

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“

  • Strichaufzählung
    wichtige Unterstützungs- und Handlungsmöglichkeiten für den sozialpädagogischen Alltag entwickeln,
  • Strichaufzählung
    Klassifikationssysteme vergleichen.

Lehrstoff:

Bereich „Modelle und Konzepte der Sozialpädagogik“:

Diagnosen unter besonderer Berücksichtigung der Kombination Behinderung/psychische Störungen, Auswirkung entwicklungspsychologischer und umgebungsdynamischer Faktoren, Methoden der Begleitung, Therapieformen, häufige Psychopharmaka, UN – Konvention.

Bereich „Sozialpädagogische Lebensräume und Handlungsfelder“:

Spezifische entwicklungspsychologische Aspekte des Alterns, medizinische Grundlagen, alte Menschen mit Behinderung, Lebenswelt, Methoden der Unterstützung im Alltag, Methoden der Biographiearbeit.

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:

Unterstützung- und Handlungskonzepte, aktuelle Klassifikationssysteme.

2.3 DIDAKTIK
(Handlungskonzepte und -felder in der Sozialpädagogik)

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  • Strichaufzählung
    Perspektiven für die berufliche Identität benennen,
  • Strichaufzählung
    Haltungen in Interaktionen reflektiert darstellen.

im Bereich „Handlungsfelder der Sozialpädagogik“

  • Strichaufzählung
    Grundbegriffe der Didaktik nennen,
  • Strichaufzählung
    die Vielfalt sozialpädagogischer Lebensräume und Adressatinnen und Adressaten darstellen.

im Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“

  • Strichaufzählung
    Leitungs- und Führungsverhalten aufzeigen,
  • Strichaufzählung
    entsprechende Kooperationsformen beschreiben.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  • Strichaufzählung
    Grundlagen methodisch-didaktischen Denkens und Planens verstehen und benennen,
  • Strichaufzählung
    Interaktionsprozesse theoriebezogen reflektieren,
  • Strichaufzählung
    aus Bedingungs- und Entscheidungsfeldern für Bildungsprozesse arbeitsfeldspezifische Angebote ableiten.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Eigene persönliche und berufliche Entwicklungsaufgaben, Berufsgesinnung, berufliche Anforderungen, Selbst- und Fremdwahrnehmung.

Bereich „Handlungsfelder der Sozialpädagogik“:

Fachsprache, Überblick über die Arbeitsfelder der Sozialpädagogik, Aufgabenbereiche von Sozialpädagoginnen und -pädagogen, Spezifika des Berufsbildes.

Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“:

Einflussfaktoren für Gruppenleitung, Kooperation mit Systempartner/innen, Methoden zum Setting der Kooperationsformen.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Motivation, Planungsprinzipien von Bildungs- und Spielangeboten, Spiel- und Freizeitangebote für unterschiedliche Gruppen von Adressatinnen und Adressaten, Analyse und Reflexion von Bildungssituationen, Formen der Alltags- und Festgestaltung.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Kommunikation und Sprache“

  • Strichaufzählung
    Gesprächssituationen planen, arrangieren und evaluieren.

im Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“

  • Strichaufzählung
    Grundwissen über die Systempartner/innen in Institutionen und im Umfeld einordnen,
  • Strichaufzählung
    Konzepte für die Institutionen des Praktikums beschreiben.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  • Strichaufzählung
    allgemeine und spezielle präventive Modelle und Maßnahmen zur Gruppenstabilität vergleichen.

im Bereich „Diversity“

  • Strichaufzählung
    Grundbegriffe zu Diversity und Genderpädagogik einordnen,
  • Strichaufzählung
    Handlungsperspektiven für den Umgang mit Vielfalt ableiten.

im Bereich „Intervention“

  • Strichaufzählung
    Wirkungsfaktoren für Verhalten beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Fördermaßnahmen entwickeln und evaluieren.

Lehrstoff:

Bereich „Kommunikation und Sprache“:

Einflussfaktoren in der Gesprächsführung.

Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“:

Professionen in sozialpädagogischen Einrichtungen und deren Umfeld, Einführung in die interdisziplinäre Zusammenarbeit, konzeptive Arbeitsweisen, Berichts- und Dokumentationswesen.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Methoden der Gruppen- und Teamleitung, Leitung und Steuerung von Gruppenprozessen, Themenzentrierte Interaktion (TZI).

Bereich „Diversity“:

Grundlagen der Gender- und Diversity-Pädagogik, Entstehungsbedingungen von Geschlechterdifferenzen, Umgang mit individuellen und transkulturellen Unterschieden.

Bereich „Intervention“:

Einführung in die Methoden der Verhaltensbeobachtung und -modifikation, individuelle Zielarbeit, Ansätze der sozialpädagogischen Fallarbeit.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Handlungsfelder der Sozialpädagogik“

  • Strichaufzählung
    ressourcenorientierte Rahmenbedingungen in der Erstellung sozialpädagogischer Handlungskonzepte berücksichtigen,
  • Strichaufzählung
    Grundwissen über die Systempartnerinnen und -partner im Umfeld einordnen,
  • Strichaufzählung
    pädagogisches Handeln mit dem Hintergrund der Komplexität und der Vielfalt sozialpädagogischer Lebensräume sowie Adressatinnen und Adressaten theoriebezogen darstellen,
  • Strichaufzählung
    Konzepte zur Lebensbegleitung für Adressatinnen und Adressaten vergleichen.

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“

  • Strichaufzählung
    gesundheitsförderliche Strategien beschreiben und kontextbezogen anwenden.

im Bereich „Intervention“

  • Strichaufzählung
    pädagogische Konzepte zur zielgruppenorientierten Präventionsarbeit erstellen,
  • Strichaufzählung
    Konflikte in unterschiedlichen sozialpädagogischen Settings theoriebezogen bearbeiten,
  • Strichaufzählung
    Deeskalationsstrategien erklären.

Lehrstoff:

Bereich „Handlungsfelder der Sozialpädagogik“:

Grundbegriffe Interkultureller Pädagogik, Grundlagen zu Schulsozialpädagogik, Lebensraumanalyse und Falldarstellung, Überblick über sozialpädagogische Konzepte und Arbeitsweisen, Erlebnispädagogik. Grundlagen Case Management, sozialpädagogische Diagnose, Empowerment.

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:

Burnout, allgemeine Prävention, Psychohygiene.

Bereich „Intervention“:

Auseinandersetzung mit dem Thema Gewalt und Aggression, Suchtprävention, Methoden zur Konfliktbearbeitung und –lösung.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Handlungsfelder der Sozialpädagogik“

  • Strichaufzählung
    Handlungsperspektiven für den Umgang mit Adressatinnen und Adressaten in ausgewählten Arbeitsfeldern ableiten,
  • Strichaufzählung
    lebensbezogene Einschnitte und krisenhafte Situationen bei sozialen Adressatinnen und Adressaten theoriebezogen einordnen.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  • Strichaufzählung
    Konzepte zur Lebensbegleitung für Adressatinnen und Adressaten entwerfen,
  • Strichaufzählung
    den Bildungsauftrag zur ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung in sozialpädagogischen Lebensräumen veranschaulichen,
  • Strichaufzählung
    Qualitätskriterien der sozialpädagogischen Arbeit einordnen,
  • Strichaufzählung
    sozialpädagogische Arbeit öffentlichkeitswirksam darstellen.

im Bereich „Intervention“

  • Strichaufzählung
    Informationsflüsse evaluieren,
  • Strichaufzählung
    Kooperationskonzepte der Zusammenarbeit mit Systempartnerinnen und –partnern analysieren.

Lehrstoff:

Bereich „Handlungsfelder der Sozialpädagogik“:

Theorien und Methoden zum Thema Krise und Krisenbewältigung, Spezifika sozialpädagogischer Arbeitsfelder, Frauenhaus, Beratungsstellen, Menschen mit psychischen Erkrankungen, Seniorinnen und Senioren, Sensibilisierung für Beziehungsabbrüche, Trauerarbeit, Scheidung, Resilienz, Biographiearbeit.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Konzepte und Arbeitsweisen im Kontext ausgewählter sozialpädagogischer Arbeitsfelder, Animation für Seniorinnen und Senioren, Freizeitpädagogik, Coping-Strategien, Life skills. Methoden und Verfahren zur Qualitätssicherung, Qualitätskriterien, Öffentlichkeitsarbeit.

Bereich „Intervention“:

Verantwortungsbereiche, Professionswissen, Adressatinnen- und Adressatensystem, Helferinnen- und Helfersystem, Leistungssystem.

Schularbeiten:

Ziffer eins Semester: 1 zweistündige Schularbeit

Ziffer 2 Semester: 1 zweistündige Schularbeit

Ziffer 3 Semester: 1 dreistündige Schularbeit

Ziffer 4 Semester: 1 zwei- oder dreistündige Schularbeit

2.4 PRAXIS DER SOZIALPÄDAGOGIK

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Handlungsfelder der Sozialpädagogik“

  • Strichaufzählung
    vorbereitete Bildungsangebote für Adressatinnen und Adressaten exemplarisch planen, durchführen und auswerten.

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“

  • Strichaufzählung
    zeitliche, organisatorische und administrative Vorgaben erfüllen,
  • Strichaufzählung
    sozialpädagogisch relevante Vorerfahrungen reflektieren.

im Bereich „Kommunikation und Sprache“

  • Strichaufzählung
    Feedback geben,
  • Strichaufzählung
    die Fachsprache anwenden,
  • Strichaufzählung
    beobachtetes Verhalten beschreiben.

im Bereich „Lernen“

  • Strichaufzählung
    Entwicklungsaufgaben für die zukünftige Praxis formulieren,
  • Strichaufzählung
    Unterrichtsinhalte in Bezug auf berufliche Anforderungen reflektieren.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen im Praxisfeld“

  • Strichaufzählung
    schriftliche Planungen erstellen.

Lehrstoff:

Bereich „Handlungsfelder der Sozialpädagogik“:

Angebote aus unterschiedlichen Spiel- und Bildungsbereichen, exemplarische Konzepte und Charakteristika sozialpädagogischer Einrichtungen.

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:

Reflexionsmethoden, Praxisorganisation, Vereinbarungen, Verbindlichkeit.

Bereich „Kommunikation und Sprache“:

Mündliche und schriftliche Reflexionsmethoden, Selbst- und Fremdwahrnehmung.

Bereich „Lernen“:

Modellverhalten, Arbeitshaltung, Entwicklungshorizont, Leistungsdokumentation, Erklärung der Kompetenzbereiche.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen im Praxisfeld“:

Planungsmodelle, Analyse von Rahmenbedingungen zur Gestaltung von pädagogischen Situationen.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“

  • Strichaufzählung
    Handlungsoptionen und Lösungsansätze erarbeiten,
  • Strichaufzählung
    Aspekte der beruflichen Sozialisation beschreiben.

im Bereich „Lernen“

  • Strichaufzählung
    Gelingensfaktoren darstellen,
  • Strichaufzählung
    Theorien mit berufspraktischen Situationen verbinden.

im Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“

  • Strichaufzählung
    Projektelemente in Ansätzen durchführen,
  • Strichaufzählung
    kooperierende Arbeitsweisen für die Teamarbeit anwenden.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen im Praxisfeld“

  • Strichaufzählung
    gruppendynamische Prozesse erklären,
  • Strichaufzählung
    Gruppen anleiten.

im Bereich „Intervention“

  • Strichaufzählung
    Beobachtungsverfahren anwenden,
  • Strichaufzählung
    Elemente für eine Falldarstellung beschreiben,
  • Strichaufzählung
    entwicklungsangemessene Bildungsmittel und Angebote zur Unterstützung von Entwicklungs- und Bildungsprozessen einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:

Gegenüberstellung eigene Sozialisation und Berufssozialisation.

Bereich „Lernen“:

Einflussfaktoren, Aspekte des Führungsverhaltens in Gruppen, Potentialanalyse.

Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“:

Elemente von Projektarbeit, Formen der Zusammenarbeit, Haltungen für Teamarbeit.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen im Praxisfeld“:

Rollen in Gruppen, Gruppenleitung, Kennzeichen Gruppe, Team.

Bereich „Intervention“:

Methoden der Beobachtung und Evaluation, Raumanalyse, Bildungsangebote für die Zielgruppe, Medien und Konzepte.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  • Strichaufzählung
    Zusammenhänge zwischen persönlichen Haltungen und Einstellungen und den speziellen Anforderungen des Berufsfeldes veranschaulichen.

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“

  • Strichaufzählung
    Selbst- und Fremdwahrnehmung in Praxissituationen differenziert benennen,
  • Strichaufzählung
    fachliche Rückmeldungen zur persönlichen Entwicklung einordnen und im Verhalten umsetzen.

im Bereich „Lernen“

  • Strichaufzählung
    die Rollenerweiterung im Kontext des Praxisfeldes ableiten,
  • Strichaufzählung
    berufsfeldspezifisches Wissen in schriftliche Arbeiten integrieren,
  • Strichaufzählung
    eine fachliche Auswertung von berufsfeldspezifischen Unterlagen erstellen.

im Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“

  • Strichaufzählung
    Potentiale zur Weiterentwicklung der Berufsidentität argumentieren,
  • Strichaufzählung
    kooperative Arbeitsweisen im Team evaluieren.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen im Praxisfeld“

  • Strichaufzählung
    schriftliche Planungen zielgruppenspezifisch erstellen,
  • Strichaufzählung
    Konzeptionen im Praxiskontext überprüfen,
  • Strichaufzählung
    Planung, Durchführung und Reflexion als pädagogische Einheit umsetzen.

im Bereich „Intervention“

  • Strichaufzählung
    situationsspezifische Methoden aus der Gesprächsführung anwenden,
  • Strichaufzählung
    theoretische Modelle als Grundlage für pädagogisches Handeln auswählen,
  • Strichaufzählung
    prozessorientierte pädagogische Arbeitsweisen begründen.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Wertesysteme, pädagogische Haltungen, pädagogische Bildungs- und Leistungsaufträge.

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:

Feedback, Selbstwahrnehmung, Fremdwahrnehmung.

Bereich „Lernen“:

Auseinandersetzung mit der Rolle als Teammitglied, Erweiterung des pädagogischen Rollenverständnisses, Datenschutz, Fachsprache im Dokumentations- und Berichtswesen, Anamnese und Entwicklungsbericht.

Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“:

Professionelles Nähe-Distanz-Verhältnis, Abgrenzungsthemen, Rollenerwartungen.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen im Praxisfeld“:

Konzeptentwicklung und -vergleiche, Qualitätsmerkmale von sozialpädagogischen Angeboten, Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Förder- und Entwicklungskonzepten, Organisations- und Arbeitskonzepte.

Bereich „Intervention“:

Methoden der Gesprächsführung, Verhaltensmodifikation, Zielarbeit, Gruppendynamik, Vertiefungsgebiete professionellen Handelns.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Orientierung an Normen und Werten“

  • Strichaufzählung
    Einstellungen und Haltungen in pädagogischen Prozessen analysieren und reflektieren.

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“

  • Strichaufzählung
    reflektierte Praxiserfahrungen auf der Metaebene in unterschiedlichen Settings kommunizieren,
  • Strichaufzählung
    Perspektiven für die berufliche Identität ableiten.

im Bereich „Kommunikation und Sprache“

  • Strichaufzählung
    situationsspezifisch Methoden aus unterschiedlichen theoretischen Modellen der Gesprächsführung anwenden,
  • Strichaufzählung
    Ansätze für lösungsorientierte (Beratungs-)Modelle entwickeln.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen im Praxisfeld“

  • Strichaufzählung
    pädagogische Konzeptionen in die Planung einbeziehen,
  • Strichaufzählung
    Auftrag und Zielsetzung von sozialpädagogischen Einrichtungen in einen gesamtgesellschaftlichen Kontext einordnen,
  • Strichaufzählung
    die Schwerpunkte der Schrittfolge von problemlösendem Handeln für prozessbezogene Kompetenzmuster erklären,
  • Strichaufzählung
    arbeitsfeldbezogene Kompetenzmuster für sozialpädagogische Handlungsfelder darstellen.

im Bereich „Intervention“

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Konfliktsituationen theoriegeleitet analysieren und adäquate Maßnahmen setzen,
  • Strichaufzählung
    Präventionsmodelle für verschiedenste Aufgaben- und Themenbereiche von sozialpädagogischer Arbeit erstellen.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Normen und Werten“:

Soziale Werte und Normen im gesellschaftlichen Kontext.

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:

Kompetenzportfolio, Reflexionsmethoden, Psychohygiene, Kompetenzmodelle, Leistungssysteme, Praxisgenese.

Bereich „Kommunikation und Sprache“:

Beratungsmodelle, Moderationsmodelle.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen im Praxisfeld“:

Planungs- und Analysekompetenz, Interaktions- und Kommunikationskompetenz, Reflexions- und Evaluationskompetenz, Fallkompetenz, Systemkompetenz, Qualitätsmerkmale von sozialpädagogischen Angeboten, Konzeptentwicklung und –vergleiche.

Bereich „Intervention“:

Problemlösungsorientierte Arbeitsweisen, Aufgaben in multiprofessionellen Teams, Angehörigenarbeit, Fallverlaufskonferenzen.

Blockpraktika: 

8 Wochen Blockpraktika: Praktizieren in unterschiedlichen sozialpädagogischen Einrichtungen ist im Laufe der Ausbildung unter Miteinbeziehung regionaler Gegebenheiten vielfältig zu organisieren. 2 Wochen sind unbegleitet ab dem 2. Semester bis zu Beginn des letzten Semesters zu absolvieren.

(siehe auch die Ausführungen zu den

  • Strichaufzählung
    didaktischen Grundsätzen zum Pflichtgegenstand „Praxis der Sozialpädagogik“ und zum
  • Strichaufzählung
    „Pflichtpraktikum“ – Teil B)

2.5 KOMMUNIKATION UND GRUPPENDYNAMIK

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“

  • Strichaufzählung
    Interaktionsprozesse theoriebezogen reflektieren.

im Bereich „Kommunikation und Sprachkompetenz“

  • Strichaufzählung
    Kommunikationstheorien beispielhaft erläutern.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  • Strichaufzählung
    Gruppen- und Teamprozesse theoriebezogen erklären.

im Bereich „Handlungsfelder der Sozialpädagogik“

  • Strichaufzählung
    Methoden der Beratung zielgruppenorientiert auswählen.

Lehrstoff:

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:

Selbst- und Fremdwahrnehmung, Feedbackmethoden.

Bereich „Kommunikation und Sprachkompetenz“:

Theorien, Methoden und Modelle zur Kommunikation.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Grundbegriffe der Gruppendynamik und -pädagogik, Teamentwicklung.

Bereich „Handlungsfelder der Sozialpädagogik“:

Partnerzentriertes Gespräch, Kritikgespräch.

2.6 SOZIALMANAGEMENT UND RECHT

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Rechtsgrundlagen der Sozialpädagogik“

  • Strichaufzählung
    Grundsätze des Rechtswesens sowie die Gerichtsorganisation und –zuständigkeit benennen.

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  • Strichaufzählung
    Zusammenhänge zu international üblichen Ansätzen herstellen.

im Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“

  • Strichaufzählung
    die Unterschiede und Gemeinsamkeiten von Profit- und Non-Profit-Organisationen benennen.

im Bereich „Handlungsfelder der Sozialpädagogik“

  • Strichaufzählung
    Leistungsangebote der Einrichtungen im regionalen Umfeld in Bezug auf ihre rechtlichen Grundlagen beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich „Rechtsgrundlagen der Sozialpädagogik“:

Gerichtsbarkeit, Gefährdungsabklärung, Verschwiegenheitspflicht, Risiko- und Schutzfaktoren hinsichtlich Kindeswohlgefährdung.

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Kodex der Social Work Ethics und Normen.

Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“:

Dienstleistungen des Wohlfahrtsstaates.

Bereich „Handlungsfelder der Sozialpädagogik“:

Rechtsgrundlagen von Trägern von Einrichtungen sozialpädagogischer Arbeit.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Rechtsgrundlagen der Sozialpädagogik“

  • Strichaufzählung
    die Rechts-, Handlungs- und Geschäftsfähigkeit erklären,
  • Strichaufzählung
    verschiede Konzepte gesetzlicher Vertretung veranschaulichen.

im Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“

  • Strichaufzählung
    Prinzipien des Qualitätsmanagements benennen.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  • Strichaufzählung
    Grundlagen des Marketings beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Strategien professioneller Öffentlichkeitsarbeit exemplarisch anwenden.

Lehrstoff:

Bereich „Rechtsgrundlagen der Sozialpädagogik“:

Privatrecht.

Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“:

Qualitätsmanagement.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Öffentlichkeitsarbeit, Marketing im Sozialbereich.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Rechtsgrundlagen der Sozialpädagogik“

  • Strichaufzählung
    strafrechtliche Tatbestände erklären,
  • Strichaufzählung
    Fallbeispiele lösen,
  • Strichaufzählung
    bei Gewalt in der Familie die rechtliche Vorgangsweise beschreiben,
  • Strichaufzählung
    den Begriff der Obsorge in die Praxis übertragen,
  • Strichaufzählung
    Unterhaltsregelungen veranschaulichen.

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  • Strichaufzählung
    Grundsätze professioneller Unterstützungsmaßnahmen beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Zuständigkeitsbereiche sozialpädagogischer Arbeit an Beispielen aufzeigen.

im Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“

  • Strichaufzählung
    soziopolitische Entwicklungen hinterfragen und Maßnahmen bewerten,
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Begriffe von Sozialmanagement und deren Abgrenzung zu klassischen Managementtheorien nennen.

im Bereich „Handlungsfelder der Sozialpädagogik“

  • Strichaufzählung
    Leistungsangebote der Einrichtungen im regionalen Umfeld in Bezug auf ihre rechtlichen Grundlagen beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich „Rechtsgrundlagen der Sozialpädagogik“:

Straf-, Suchtmittel-, Familienrecht und Gewaltschutz, Aufsichtspflicht, Kinder- und Jugendhilfegesetz, Jugendschutz, Menschen- und Kinderrechte, Kinderrechtskonvention, Fallbeispiele.

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Berufsethik, Menschenrechte und Menschenwürde, Unterstützungsmanagement, Rehabilitations- bzw. Behindertengesetz.

Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“:

Dienstleistungen des Wohlfahrtsstaates.

Bereich „Handlungsfelder der Sozialpädagogik“:

Rechtsgrundlagen sozialpädagogischer Einrichtungen.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Rechtsgrundlagen der Sozialpädagogik“

  • Strichaufzählung
    Grundsätze zu unterschiedlichen für die sozialpädagogische Praxis relevante rechtliche Schwerpunkten beschreiben und anwenden.

im Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“

  • Strichaufzählung
    Elemente des Projektmanagements in Fallbeispielen anwenden,
  • Strichaufzählung
    wesentliche Prinzipien öffentlicher und privater Finanzierung benennen,
  • Strichaufzählung
    Diversity Management veranschaulichen,
  • Strichaufzählung
    Evaluationsmethoden beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Methoden der Personalentwicklung beschreiben.

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  • Strichaufzählung
    Marketingstrategien in der sozialpädagogischen Arbeit veranschaulichen.

Lehrstoff:

Bereich „Rechtsgrundlagen der Sozialpädagogik“:

Eherecht, Pflege- und Adoptionsrichtlinien, Kindeswohlgefährdung, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Sterbehilfe, Sterbebegleitung.

Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“:

Konzepte des Projektmanagements, Verwaltungsgesetz, Konzepte aus dem Diversity Management, Evaluationsmethoden, Personalentwicklungsstrategien.

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Marketingstrategien.

2.7 LERNBEGLEITUNG

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Grundlagen des Lernens“

  • Strichaufzählung
    aktuelle Ansätze der Gehirnforschung reflektieren,
  • Strichaufzählung
    Erkenntnisse der Lernforschung exemplarisch benennen.

im Bereich „Lernstile und Lerndidaktik“

  • Strichaufzählung
    Lernstile nach unterschiedlichen Methoden analysieren,
  • Strichaufzählung
    lernstilbezogene Methoden anwenden,
  • Strichaufzählung
    Spezifika von Lernstilen individuell und in einer Gruppe situationsadäquat berücksichtigen,
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Lernorganisation benennen,
  • Strichaufzählung
    Lernprozesse auf Grundlage spezifischer Methoden gezielt begleiten,
  • Strichaufzählung
    Aspekte der Lernorganisation reflektieren.

im Bereich „Lernhilfe“

  • Strichaufzählung
    Unterschied von Lernhilfe, Nachhilfe und Unterricht benennen,
  • Strichaufzählung
    Grundzüge des österreichischen Schulsystems erklären,
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Lernhilfe im sozialpädagogischen Berufsfeld erläutern,
  • Strichaufzählung
    Aspekte von Gendergerechtigkeit veranschaulichen.

Lehrstoff:

Bereich „Grundlagen des Lernens“:

Gehirn- und Lernforschung.

Bereich „Lernstile und Lerndidaktik“:

Lernstilanalyse, Lernbiographie, zielgruppenspezifische Lernmethoden, Methoden der Lernhilfe und des Lerncoachings, Lernatmosphäre, individuelle Lernpläne, Entspannung, Rahmenbedingungen des Lernens, Motivation.

Bereich „Lernhilfe“:

Lernhilfe im sozialpädagogischen Berufsfeld, Aspekte der Nachhilfe und des Unterrichts, Lernspiele, Lernsoftware, Fehlerhäufigkeiten, Fachliteratur. Gendersensible Aspekte des Lernens.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Inhalte und Methoden der Grundschule“

  • Strichaufzählung
    Inhalte der Grundschule als Fundament weiterer Bildung benennen,
  • Strichaufzählung
    Methoden zur Festigung dieser Inhalte umsetzen,
  • Strichaufzählung
    Aufgaben situationsadäquat auswählen.

im Bereich „Spezifischer Lern- und Förderbedarf“

  • Strichaufzählung
    Hinweise auf einen spezifischen Lern- und Förderbedarf benennen,
  • Strichaufzählung
    individualisierte Lernangebote erstellen.

im Bereich „Lern- und Übungsmaterialien“

  • Strichaufzählung
    Lern- und Übungsmaterialien der Grundstufe auswählen, beurteilen und kritisch vergleichen,
  • Strichaufzählung
    adäquate Übungen zum (Fremd-)Sprachenerwerb situationsspezifisch abstimmen,
  • Strichaufzählung
    verschiedene Lernmethoden für unterschiedliche Lernstile anwenden,
  • Strichaufzählung
    Fehler analysieren,
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Wortschatzübungen für verschiedene Sprachniveaus erstellen.

Lehrstoff:

Bereich „Inhalte und Methoden der Grundschule“:

Lehrplan, Inhalte und Methoden der Grundschule, didaktische Übungskonzepte, Adaptieren von Aufgabenstellungen.

Bereich „Spezifischer Lern- und Förderbedarf“:

Dyskalkulie, Legasthenie, Spracherwerb bei Kindern mit Deutsch als Erst- und Zweitsprache.

Bereich „Lern- und Übungsmaterialien“:

Fachspezifische Lern- und Übungsmaterialien, authentische und konstruierte Korrekturübungen, Fehleranalyse.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Inhalte und Methoden der Sekundarstufe 1“

  • Strichaufzählung
    Kompetenzen und Defizite in Bezug auf die Erreichung der Bildungsstandards analysieren,
  • Strichaufzählung
    Methoden zur Festigung der wesentlichen Kompetenzen in Deutsch, Mathematik, Englisch anwenden,
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Bereiche des Lehrplans den unterschiedlichen Klassenstufen zuordnen,
  • Strichaufzählung
    den Unterschied zwischen lexikalischem und grammatikalischem Zugang zum Sprachenerwerb erklären,
  • Strichaufzählung
    Aufgaben aufgrund individueller Erfordernisse auswählen.

im Bereich „Bildungsstandards“

  • Strichaufzählung
    Inhalts- und Handlungskompetenzen benennen,
  • Strichaufzählung
    Komplexitätsbereiche benennen,
  • Strichaufzählung
    Aufgabenbeispiele und Kompetenzen vergleichen.

im Bereich „Lern- und Übungsmaterialien“

  • Strichaufzählung
    Lern- und Übungsmaterialien der Sekundarstufe auswählen, beurteilen und kritisch vergleichen,
  • Strichaufzählung
    adäquate Übungen zum (Fremd-)Sprachenerwerb situationsspezifisch abstimmen,
  • Strichaufzählung
    verschiedene Lernmethoden für unterschiedliche Lerntypen anwenden,
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Wortschatzübungen für verschiedene Sprachniveaus analysieren und erstellen,
  • Strichaufzählung
    Fehler analysieren,
  • Strichaufzählung
    verschiedene Lernspiele situationsadäquat anwenden,
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Wortschatzübungen für verschiedene Sprachniveaus erstellen.

im Bereich „Lernhilfe“

  • Strichaufzählung
    adäquate Angebote zielgruppenspezifisch auswählen.

Lehrstoff:

Bereich „Inhalte und Methoden der Sekundarstufe 1“:

Lehrplan, Inhalte und Methoden der Sekundarstufe 1 (Mathematik, Deutsch, Englisch), Übungskonzepte, Bildungsstandards, Methoden zur Festigung der wichtigsten Kompetenzen und ihre praktische Umsetzung.

Bereich „Bildungsstandards“:

Bildungsstandards mit Beispielen.

Bereich „Lern- und Übungsmaterialien“:

Fachspezifische Lern- und Übungsmaterialien (Deutsch, Englisch, Mathematik) für die Sekundarstufe, authentische und konstruierte Korrekturübungen, Fehleranalyse.

Bereich „Lernhilfe“:

Lernmaterialien, Arbeitsbehelfe, Lernsoftware.

2.8 GESUNDHEIT UND ERNÄHRUNG

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Wechselwirkungen“

  • Strichaufzählung
    physische und psychische Grundlagen von Gesundheit, Ernährung und Wohlbefinden erläutern,
  • Strichaufzählung
    soziokulturelle Einflüsse auf die Ernährungsgewohnheiten benennen.

im Bereich „Entwicklungen und Prozesse“

  • Strichaufzählung
    Ernährungsverhalten durch Beobachtung und konkrete Erfassungsmethoden analysieren,
  • Strichaufzählung
    Lebensführung im Hinblick auf gesundheitsförderndes Verhalten beurteilen.

im Bereich „Systeme“

  • Strichaufzählung
    haushaltsorganisatorische Aufgaben eigenständig und sachgerecht planen,
  • Strichaufzählung
    die Prinzipien der Regionalität und Nachhaltigkeit berücksichtigen,
  • Strichaufzählung
    Konzepte zur Gesundheitsförderung erarbeiten.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    gesundheitsbewusstes, eigenverantwortliches Ernährungs- und Bewegungsverhalten reflektieren.

Lehrstoff:

Bereich „Wechselwirkungen“:

WHO-Gesundheitsbegriff, Säulen der Gesundheit, Grundlagen einer ausgewogenen Ernährung, Ernährungsgewohnheiten.

Bereich „Entwicklungen und Prozesse“:

Anleitung zur Führung von Ernährungsprotokollen bei Gewichtsproblemen, Nahrungsmittelunverträglichkeiten, Allergien, Stress, Süchte und Suchtverhalten.

Bereich „Systeme“:

Einordnung der Nahrungsmittel nach ihrer Bedeutung für den Stoffwechsel, Qualität von Lebensmitteln, Abfallwirtschaft, Bedeutung von Regionalität, Nachhaltigkeit, Balance zwischen Risiko- und Profaktoren, Work-Life-Balance.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Nährstoffe und Stoffwechselprozesse, gesunde Lebensführung.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Wechselwirkungen“

  • Strichaufzählung
    körperliche und psychische Vorgänge bezüglich Gesundheit und Krankheit aus ganzheitlicher Sicht beschreiben,
  • Strichaufzählung
    den Zusammenhang zwischen Hygiene und dem Auftreten von Krankheiten beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Einfluss von genetischen Anlagen sowie Umwelt- und Verhaltensfaktoren begründen.

im Bereich „Entwicklungen und Prozesse“

  • Strichaufzählung
    Arbeitssituationen gesundheitsfördernd analysieren.

im Bereich „Systeme“

  • Strichaufzählung
    Merkmale von Essstörungen benennen,
  • Strichaufzählung
    Ursachen und Symptome von Infektionskrankheiten beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Symptome häufiger Krankheiten im sozialpädagogischen Handlungsbereich beschreiben.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    Hygienemaßnahmen veranschaulichen.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    Ernährungsempfehlungen zielgruppenspezifisch erstellen.

Lehrstoff:

Bereich „Wechselwirkungen“:

Salutogenese, Hygiene im Alltag und im Beruf, Zivilisationskrankheiten und deren Prävention.

Bereich „Entwicklungen und Prozesse“:

Ergonomie, Burnout-Prophylaxe, Stressbewältigung.

Bereich „Systeme“:

Essstörungen, ausgewählte bakterielle, virale und parasitäre Erkrankungen, Schutzimpfungen, Exposition- und Chemoprophylaxe, Sexualhygiene, Symptome der häufigsten Erkrankungen im sozialpädagogischen Berufsfeld, Suchtgifte, Genussmittel.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Lebensmittelhygiene, Betriebshygiene.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Entstehung und Symptomatik ausgewählter Erkrankungen, E-Nummern Heft, Nährwerttabellen, Diäten und spezifische Konsequenzen, Auswertung und Beurteilung von Ernährungsprotokollen.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Wechselwirkungen“

  • Strichaufzählung
    biographische psychische Belastungsfaktoren und deren Auswirkungen analysieren.

im Bereich „Systeme“

  • Strichaufzählung
    Ursachen und Prophylaxe häufiger Erkrankungen im sozialpädagogischen Handlungsbereich beschreiben.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    adäquate Maßnahmen in gesundheitsgefährdenden Situationen begründen.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    vorbeugende psychohygienische und gesundheitsfördernde Maßnahmen veranschaulichen,
  • Strichaufzählung
    den Zusammenhang zwischen Arbeitsbedingungen, Arbeitserfolg und Befinden erklären.

Lehrstoff:

Bereich „Wechselwirkungen“:

Psychotraumatologie.

Bereich „Systeme“:

Häufige Erkrankungen aus dem sozialpädagogischen Formenkreis, Vorsorgeuntersuchungen, Bedeutung von Bewegung und Sport, familiäre und soziale Belastungen.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Grundlagen sicherheitstechnischer Maßnahmen, Erste Hilfe, Gesundheit am Arbeitsplatz.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Analyse von Belastungsfaktoren, Selbstwahrnehmung, Burnout – Boreout, Alltagsbewältigung, Beispiele für Hilfestellungen.

3. AUSDRUCK, GESTALTUNG und BEWEGUNG

Der Transfer von Inhalten für die Arbeit im sozialpädagogischen Berufsfeld wird in Abstimmung mit den Lehrerinnen und Lehrern insbesondere der Unterrichtsgegenstände „Didaktik (Handlungskonzepte und –felder der Sozialpädagogik)“ und „Praxis der Sozialpädagogik“ in jedem Gegenstand unterstützt.

3.1 Künstlerisch-kreativer Bereich
3.1.1 SEMINAR BILDNERISCHE ERZIEHUNG, WERKERZIEHUNG, TEXTILES GESTALTEN

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Produkt erfassen“

  • Strichaufzählung
    Materialien und Werkzeuge benennen,
  • Strichaufzählung
    flächen- und raumbildende Kompositionen erklären,
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsaspekte begründen.

im Bereich „Produkt konzipieren bzw. machen“

  • Strichaufzählung
    Grundtechniken zur Gestaltung von dreidimensionalen Objekten anwenden,
  • Strichaufzählung
    Methoden zur Ideenfindung anwenden,
  • Strichaufzählung
    verschiedene Zugangsmöglichkeiten veranschaulichen,
  • Strichaufzählung
    grundlegende Gestaltungsprinzipien beschreiben.

im Bereich „Produkt verwenden“

  • Strichaufzählung
    formale, funktionale und materielle Qualitäten untersuchen und diese experimentell einsetzen,
  • Strichaufzählung
    Assoziationen zu Kunstobjekten beschreiben,
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Materialien anhand ihrer Beschaffenheit sachgerecht einsetzen.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    Arbeitsergebnisse mit erworbenen Fähigkeiten und Fachbegriffen beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Freude am kreativen Handeln weiter entwickeln,
  • Strichaufzählung
    Entwicklungsschritte benennen und veranschaulichen.

im Bereich „Transfer in das sozialsozialpädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    Produkte situationsadäquat einsetzen,
  • Strichaufzählung
    Themen, Materialien und Techniken zielgruppenspezifisch veranschaulichen.

Lehrstoff:

Bereich „Produkt erfassen“:

Werkzeugkunde, Materialkunde und Werkstoffkunde, Unfallverhütung, Bildorganisation, Bild-und Kunstbetrachtung.

Bereich „Produkt konzipieren bzw. machen“:

Grundlegende grafische und malerische Techniken, Illustration, Brainstorming, Spiel und Experiment, Entdecken und Forschen, dreidimensionales Gestalten.

Bereich „Produkt verwenden“:

Assoziationsketten, Kreativitätstechniken, Materialexperimente, praktischer Einsatz von Produkten, kulturgeschichtliche Bezüge.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Arbeitsprozess und –ergebnis, Selbst- und Fremdeinschätzung, Phasen der Kreativität.

Bereich „Transfer in das sozialsozialpädagogische Berufsfeld“:

Vermittlung und Aufbereitung einfacher Techniken und Materialien, Themen-und Materialsammlung für das sozialpädagogische Arbeitsfeld.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Produkt erfassen“

  • Strichaufzählung
    Materialien und Werkzeuge systematisch zuordnen, sicher und fachgerecht anwenden,
  • Strichaufzählung
    verantwortungsvoll mit Ressourcen umgehen,
  • Strichaufzählung
    verschiedene Erfahrungsquellen für gestalterische Prozesse benennen,
  • Strichaufzählung
    Zusammenhänge zwischen Produktion und Herstellungsverfahren analysieren,
  • Strichaufzählung
    Bildinhalte Bildgattungen zuordnen.

im Bereich „Produkt konzipieren bzw. machen“

  • Strichaufzählung
    Aufgabenstellungen erfüllen und weiterentwickeln,
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Zugangsmöglichkeiten auswählen,
  • Strichaufzählung
    Materialien und Grundtechniken für die Gestaltung von flächengestaltenden und dreidimensionalen Objekten einsetzen und erweitern.

im Bereich „Produkt verwenden“

  • Strichaufzählung
    formale, funktionale und materielle Qualitäten benennen und zuordnen.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    kreatives Potential benennen und verstärken, erfahren und trainieren,
  • Strichaufzählung
    auf Gestaltungsansätze adäquat reagieren, einlassen,
  • Strichaufzählung
    Fachbegriffe anwenden und erklären.

im Bereich „Transfer in das sozialsozialpädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    das neu erworbene Wissen in Aufgabenfelder einordnen,
  • Strichaufzählung
    Rahmenbedingungen für Gestaltungsprozesse benennen und situationsspezifisch verändern.

Lehrstoff:

Bereich „Produkt erfassen“:

Materialrecherche, Umwelt (Umfeld), Kunst und Kultur, Wahrnehmungsspiele, Produktanalyse, Kunstbetrachtung, unterschiedliche Herstellungsverfahren.

Bereich „Produkt konzipieren bzw. machen“:

Skulpturale und plastische Gestaltungstechniken, bild- und flächengestaltende Verfahren.

Bereich „Produkt verwenden“:

Produktanalyse, Praktischer Einsatz von Produkten, ästhetische Betrachtungen.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Ziele kreativen Gestaltens, Fachgespräche, Diskussionen, Unterscheidung von Beschreibung, Interpretation und Dokumentation von Werkstücken.

Bereich „Transfer in das sozialsozialpädagogische Berufsfeld“:

Aufbereitung von Umsetzungsmöglichkeiten, Improvisation, Materialorganisation, Raumordnung, Adaption.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Produkt erfassen“

  • Strichaufzählung
    physikalische Bedingungen anhand von Werkstücken benennen und reproduzieren,
  • Strichaufzählung
    körperbildende Verfahren beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Funktionsweisen und Strukturen benennen und spezifisch einsetzen,
  • Strichaufzählung
    Zusammenhänge zwischen kulturspezifischen Ausprägungen von Mode und Kunst herstellen.

im Bereich „Produkt konzipieren bzw. machen“

  • Strichaufzählung
    Ideen visualisieren und Arbeitsschritte planen,
  • Strichaufzählung
    Arbeitsprozesse allein und in der Gruppe durchführen,
  • Strichaufzählung
    Materialien und Grundtechniken einsetzen.

im Bereich „Produkt verwenden“

  • Strichaufzählung
    formale, funktionale und materielle Qualitäten benennen und zuordnen,
  • Strichaufzählung
    Materialgestaltung sensibel und bewusst planen,
  • Strichaufzählung
    Kunstobjekte und Bilder kontextbezogen erklären.

im Bereich „Transfer in das sozialsozialpädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    Zusammenhänge zwischen der eigenen Kreativität und der Berufspraxis veranschaulichen,
  • Strichaufzählung
    Arbeitsmethoden mit heterogenen Gruppen durchführen.

Lehrstoff:

Bereich „Produkt erfassen“:

Materialrecherche, Prinzipien der Mechanik, Spielobjekte, gender- und diversitätsrelevante Aspekte, Textilkunst, grafische Gestaltung, Kulturgeschichte.

Bereich „Produkt konzipieren bzw. machen“:

Skizzen, Modelle, Entwürfe, Herstellung von Spielzeug und didaktischem Material, Verfahren der wesentlichen Werkstoffe, malerische und grafische Grundtechniken.

Bereich „Produkt verwenden“:

Umfunktionieren, Zweckentfremden, Experiment, Techniktransfer, Produktgestaltung, Bild im Kontext.

Bereich „Transfer in das sozialsozialpädagogische Berufsfeld“:

Umsetzungskonzepte, Vernetzung mit anderen Fachbereichen.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Produkt erfassen“

  • Strichaufzählung
    Wahrnehmungsexperimente erklären,
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Funktionen von Raum und Objekt unterscheiden,
  • Strichaufzählung
    ökologische Aspekte von Materialien und Prozessen erklären.

im Bereich „Produkt konzipieren bzw. machen“

  • Strichaufzählung
    wesentliche Arbeitsschritte einer Aufgabenstellung planen,
  • Strichaufzählung
    Produkte mit erhöhten Anforderungen selbständig herstellen,
  • Strichaufzählung
    körper- und themenbezogene Arbeiten mit Hilfe analoger und digitaler Medien umsetzen.

im Bereich „Transfer in das sozialsozialpädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    situationsspezifisches Gestalten reflektieren,
  • Strichaufzählung
    vorhandene Ressourcen situationsadäquat adaptieren,
  • Strichaufzählung
    Interaktionsprozesse durch gemeinsames kreatives Gestalten veranschaulichen.

Lehrstoff:

Bereich „Produkt erfassen“:

Sinneswahrnehmung, Raumausstattung und –wirkung, soziokultureller Raum als Gestaltungsraum, ökologische Aspekte von Materialien.

Bereich „Produkt konzipieren bzw. machen“:

Digitale Medien, künstlerische Objekte, akustische und optische Objekte.

Bereich „Transfer in das sozialsozialpädagogische Berufsfeld“:

Visuelles Aufbereiten von Themen, Gestaltung von Spielobjekten und Arbeitsformen, ressourcenorientierte Materialsammlung, personenzentrierter Ansatz.

3.2 Musikalischer Bereich

3.2.1 MUSIKERZIEHUNG

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    die Grundkenntnisse der allgemeinen Musiklehre anwenden,
  • Strichaufzählung
    die Sing- und Sprechstimme, dem jeweiligen Tonumfang entsprechend, melodisch und rhythmisch einsetzen,
  • Strichaufzählung
    Puls und Metrum erfassen und aktiv reproduzieren,
  • Strichaufzählung
    Rhythmen nachahmend und improvisierend gestalten.

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

  • Strichaufzählung
    die Wechselwirkung zwischen Musik und Bewegung benennen,
  • Strichaufzählung
    Metrum, Puls und Rhythmen in Sprache und Bewegung umsetzen.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    einfache formale, rhythmische und melodisch-harmonische Abläufe benennen,
  • Strichaufzählung
    Dur- und Moll-Akkorde unterscheiden und ein Tonzentrum erfassen,
  • Strichaufzählung
    Grundtaktarten unterscheiden und aktiv gestalten.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    Aufgabenfelder der musikalischen Sozialpädagogik nennen.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Allgemeine Musikkunde, grafische Notationsformen, Akkordsymbole, Tabulaturen, Grundlagen der Stimmbildung, Verknüpfung zum Instrumentalunterricht, Kanon, Einführung in Vocal Percussion und Body Percussion.

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Texte und Bewegung, Einführung in Body-Percussion, einfache Kinder- und Kreistänze, Rhythmicals.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Grundlegende musikalische Parameter, Fachvokabular zu Puls, Metrum, Takt, Form, Tempo, Dynamik, Hörbeispiele aus verschiedenen Musikrichtungen und Epochen.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Grundlagen zur Musik in der Sozialpädagogik.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    Stimme begleitet und unbegleitet richtig einsetzen,
  • Strichaufzählung
    im Violinschlüssel und nach Akkordsymbolen musizieren,
  • Strichaufzählung
    ausgewählte Beispiele aus dem berufsbezogenen Liedrepertoire singen, spielen und selbst begleiten.

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

  • Strichaufzählung
    die Wechselwirkung zwischen Musik und Bewegung benennen und ausdrücken,
  • Strichaufzählung
    einfache Taktarten in Bewegung umsetzen,
  • Strichaufzählung
    sich improvisierend ausdrücken und gestalten.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    Hauptstufen benennen und zuordnen,
  • Strichaufzählung
    einfache formale und harmonische Abläufe benennen,
  • Strichaufzählung
    aufeinander hören und musikalisch interagieren.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    sozialpädagogisch-musikalische Anwendungsfelder nennen und begründen,
  • Strichaufzählung
    Musik zielgruppenorientiert auswählen.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Stimmbildung und Atemtechnik, praxisorientiertes Liedgut, Kanon, Blattsingen im Oktavraum, einfache Kadenzen mit Dreiklängen, Materialsammlung zum Verklanglichen von Versen und Geschichten, Musizieren mit Alltagsgegenständen, Vocal Percussion, Body-Percussion.

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Körperinstrumente, Body-Percussion, Bewegung und Klanggesten einfacher Tanzformen, Einführung in die Improvisation.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Schulung des Gehörs, einfache Liedformen, Hauptstufen, Kadenzen, Kinderlieder, Volkslieder, Klassik, Hörbeispiele aus verschiedenen Epochen und Stilrichtungen, Einführung in die außereuropäische Musik.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Arbeitsfelder Musik in der Sozialpädagogik, praxisbezogenes Musikwissen und Repertoire.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    Stimme auch im mehrstimmigen Kontext richtig einsetzen,
  • Strichaufzählung
    ein erweitertes berufsbezogenes Liedrepertoire auswendig singen, spielen und begleiten,
  • Strichaufzählung
    Einsätze geben und Lieder musikalisch anleiten,
  • Strichaufzählung
    ausgewählte Beispiele aus dem berufsbezogenen Liedrepertoire auswendig singen, spielen und begleiten,
  • Strichaufzählung
    einen rhythmischen Ostinato in der Gruppe initiieren.

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

  • Strichaufzählung
    sich mit Musik, Sprache, Bewegung und Materialien improvisierend und gestalterisch ausdrücken.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    einfache formale, harmonische und melodische Abläufe benennen,
  • Strichaufzählung
    Haupt- und Nebenstufen benennen und anwenden,
  • Strichaufzählung
    einfache Taktarten und Rhythmen benennen und notieren,
  • Strichaufzählung
    Wissen der allgemeinen Musiklehre anwenden,
  • Strichaufzählung
    Instrumente klanglich unterscheiden und zuordnen.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    Musikprojekte zielgruppenadäquat gestalten,
  • Strichaufzählung
    Feste und Feiern mitgestalten.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Stimmbildung und Atemtechnik, Einführung in das Dirigieren, verbale und nonverbale Kommunikation und Interaktion.

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Improvisationsübungen, allgemeine Rhythmus- und Bewegungsmuster, Einsatz von Alltagsmaterialien.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Musikalische Parameter und formale Strukturen, Gehörbildung, diatonische Akkorde, Instrumentenkunde, Rhythmuslehre, Rhythmen vom Walzer bis zum Pop.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Auswahlkriterien situationsgerechten Liedgutes, Urheberrecht, organisatorische Rahmenbedingungen für Feste und Feiern, Methoden der Liederarbeitung, Fachvokabular, Auswahlkriterien, Zielgruppe.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    mehrstimmig a cappella und mit Begleitung singen,
  • Strichaufzählung
    ein berufsbezogenes Liedrepertoire auswendig situationsspezifisch und zielgruppenadäquat einsetzen.

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

  • Strichaufzählung
    sich improvisierend oder zielgerichtet ausdrücken.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    den formalen und harmonischen Aufbau von Musikstücken und Liedern nach dem Gehör und in Verbindung mit dem Notentext analysieren.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    musikalische oder tänzerische Einheiten zielgruppenorientiert anleiten,
  • Strichaufzählung
    Medien situationsspezifisch und zielgerichtet nutzen.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    eigenständig musikalische Aktivitäten zielgruppenorientiert gestalten und reflektieren,
  • Strichaufzählung
    Feste und Feiern planen und gestalten,
  • Strichaufzählung
    elementare musikalisch-sozialpädagogische Projekte selbstständig entwickeln.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Lieder unterschiedlicher Stilrichtungen und Kulturkreise, Transposition, Arrangement, Ensembleliteratur, vielfältige Instrumentalliteratur, Chorliteratur, Stimmbildung,

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Improvisationsübungen, Gestaltungskonzepte, Erweiterung elementarer Rhythmus- und Bewegungsmuster, Choreographien.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Erweiterung und Dokumentation eines stilistisch vielseitigen Hörrepertoires, Weltmusik, klassische Musik, Pop, Rock, Jazz.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Verschiedene Formen der Ensembleleitung, musikalische Angebote im Internet.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Repertoirekunde, Lieder unterschiedlicher Stilrichtungen und Kulturkreise, vielfältige Instrumentalliteratur, Chorliteratur, musikalische Gruppenarbeit.

3.2.2 RHYTHMISCH-MUSIKALISCHE ERZIEHUNG

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    die Stimme als vielseitiges und ureigenes Instrument einsetzen,
  • Strichaufzählung
    das elementare Instrumentarium erklären.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire vergleichen,
  • Strichaufzählung
    Geräusche und Klänge identifizieren.

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

  • Strichaufzählung
    Wechselwirkung von Musik und Bewegung darstellen,
  • Strichaufzählung
    die verbindenden Elemente von Musik und Bewegung erklären,
  • Strichaufzählung
    einfache, freie und gebundene Tanzformen ausführen.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    Ich-Du-Wir-Konstellationen erläutern,
  • Strichaufzählung
    eine didaktische Analyse der rhythmisch-musikalischen Erziehung durchführen und veranschaulichen.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Stimme, Lied und Sprechvers, Klangvielfalt, Stabspiele, Perkussionsinstrumente, körpereigene Instrumente und andere Klangerzeuger.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Metrum, Takt, Rhythmus, Formen und Dynamik, Klangmuster.

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Körperbewusstsein, Sensibilisierung, rhythmisches Prinzip, musikalische Bewegung, räumliche, zeitliche, dynamische, formale Strukturen, Gruppentänze, Tanzlieder, Spiellieder, Bewegungsspiele.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Eigen- und Fremdwahrnehmung, Planungsvorgaben zu Rhythmiksequenzen.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    mit Stimme und Instrumenten improvisieren und Bewegung begleiten.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    rhythmisch-musikalische Gestaltungselemente situationsspezifisch ausdrücken.

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

  • Strichaufzählung
    sich unter Anleitung zu freien und gebundenen Tanzformen bewegen,
  • Strichaufzählung
    einfache Choreografien in verschiedenen Sozialformen entwickeln.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    mit den Mitteln der Rhythmik in unterschiedlichen sozialen Formen in Interaktion treten,
  • Strichaufzählung
    verschiedene Rollen in kreativen und pädagogischen Prozessen ableiten.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    verschiedene Instrumente und Mittel der Rhythmik exemplarisch für verschiedene sozialpädagogische Handlungsfelder anwenden.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Bewegungsbegleitung, Einsatzcharakteristika von Stimme, Instrumenten und Medien.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Metrum, Takt, Rhythmus, Klang, Phrasierung, Dynamik, Puls- und Rhythmusspiele, Wahrnehmungsförderung.

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Fortbewegungsarten zu Vorstellungsbildern, elementare Tanzschritte, Improvisationen.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Fachbegriffe, Methodeninventar, rhythmisch-musikalische Aufgaben zur Gruppendynamik.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Nachmittagsbetreuung, Kinderfreizeit.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Kompetenzbereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    Kompositionen und Improvisationen mit Instrumenten und Mitteln der Rhythmik gestalten.

im Kompetenzbereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    die Wirkung von Instrumente der Rhythmik situationsadäquat einsetzen.

im Kompetenzbereich „Transfer ins sozialpädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    kurze Rhythmiksequenzen eigenständig planen,
  • Strichaufzählung
    Rhythmiksequenzen im Hinblick auf Ziele differenziert reflektieren.

im Kompetenzbereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    sich ausdauernd, differenziert und konzentriert mit rhythmisch-musikalischen Aufgaben auseinandersetzen.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Gruppenimprovisationen, Selbstpräsentationen, kriterienorientierte Text- und Liedauswahl.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Klanggeschichten, Malen zur Musik, Hörbeispiele.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Materialsammlung, Planungsbeispiele, Reflexions- und Auswertungsgespräche.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Phasenwechsel und das rhythmische Prinzip.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    rhythmisch-musikalische Sequenzen eigenständig entwickeln.

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

  • Strichaufzählung
    zielgruppenbezogene Choreografien entwickeln.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

  • Strichaufzählung
    Spannung und Entspannung in rhythmisch-musikalische Sequenzen integrieren.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    Elemente der Rhythmik zur Unterstützung von Fördermaßnahmen anwenden.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Gruppenimprovisationen, Musik- und Bewegungsimprovisation.

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Tanz- und Bewegungschoreografie mit und ohne Material, rhythmisch-musikalische Bewegungsbegleitung.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Entspannung und Ruhe.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Integrative Rhythmik, rhythmisch-musikalische Erziehung in der Inklusiven Pädagogik und angrenzenden Fachbereichen.

3.2.3 INSTRUMENTALUNTERRICHT
Gitarre, Akkordeon, Klavier/E-Piano

GITARRE

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    das Instrument richtig handhaben,
  • Strichaufzählung
    Griffdiagramme lesen und anwenden,
  • Strichaufzählung
    einfache Notentexte und Akkordsymbole erfassen und umsetzen,
  • Strichaufzählung
    beim gemeinsamen Musizieren in der Gruppe melodisch und rhythmisch korrekt agieren,
  • Strichaufzählung
    einfache Lieder singen und begleiten.

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

  • Strichaufzählung
    die Körperhaltung während des Musizierens reflektierend beobachten und gegebenenfalls korrigieren.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    Dur- und Mollakkorde hörend unterscheiden,
  • Strichaufzählung
    einfache rhythmische, harmonische und melodische Motive hörend erfassen und imitierend wiedergeben.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    im Unterricht erarbeitete Lieder singen und den Gesang begleiten.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Grundlegende Noten- und Rhythmuslehre, Notationsarten, Stimmen, grundlegende Anschlagsarten, Grifftechnik der Greifhand, elementare Intervalllehre, Akkordlehre, einfache Schlagmuster, Zerlegungen, einstimmige Melodien, Aufbau eines Lied-Repertoires.

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Haltung, Haltungsprobleme, Aufwärmübungen und Trainingsmethoden.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Gehörbildung mit grundlegenden musikalischen Parametern, diatonische Akkorde und Akkordverbindungen.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Praxisrelevante Liedersammlung.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    Lieder singen und stilistisch adäquat begleiten,
  • Strichaufzählung
    beim gemeinsamen Musizieren in der Gruppe ihre Stimme korrekt einsetzen.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    einfache Taktarten und Rhythmen benennen und nachspielen,
  • Strichaufzählung
    stilistische Zuordnungen treffen und adäquat interpretieren,
  • Strichaufzählung
    Hauptstufen und Nebenstufen erfassen.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    sich musikalisch präsentieren,
  • Strichaufzählung
    Medien situationsspezifisch und zielgerichtet nutzen.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    Musikstücke zielgruppenspezifisch erarbeiten.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Grundlegende Barrégriffe, Septakkorde, Kadenzen, einfache Sololiteratur.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Kadenzen mit Haupt- und Nebenstufen, Fachtermini zu Lautstärke, Tempo, Artikulation, Basisrhythmen der Popularmusik.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Öffentliche Darbietung, Präsentationsperformance, musikalische Angebote im Internet.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Praxisorientiertes musikalisches Repertoire, Kategorisierung im Hinblick auf Zielgruppen und Bedürfnisse, Einführung in die Methodik des musikalisch-sozialpädagogischen Arbeitsfeldes.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    ein breit gefächertes Repertoire singen und stilistisch adäquat begleiten,
  • Strichaufzählung
    einfache Sololiteratur vortragen,
  • Strichaufzählung
    Lieder vor der Gruppe präsentieren,
  • Strichaufzählung
    ein umfassendes Repertoire an stilistisch unterschiedlichen Begleitmustern und Patterns anwenden,
  • Strichaufzählung
    das Instrument improvisatorisch einsetzen.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    Hauptstufen und Nebenstufen erfassen, zuordnen und anwenden,
  • Strichaufzählung
    Liedformen erfassen, zuordnen und anwenden,
  • Strichaufzählung
    einfache Lieder nach dem Gehör singen und begleiten.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    Lieder zielgruppenorientiert anleiten,
  • Strichaufzählung
    Medien selbständig situationsspezifisch und zielgerichtet nutzen.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    Musikstücke situationsadäquat und zielgruppenspezifisch erarbeiten,
  • Strichaufzählung
    Lieder transponieren und adaptieren.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Weiterführung der Technik beider Hände, Ausweitung der Begleittechnik, Barrégriffe, Septakkorde, erweiterte Kadenzen, ausgewählte Sololiteratur.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Kadenzen mit Haupt- und Nebenstufen, Formen- und Harmonielehre, Basisrhythmen der Weltmusik.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Präsentationsformen, Selbstreflexion, verschiedene Formen der Ensembleleitung.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Praxisorientiertes musikalisches Repertoire, Kategorisierung im Hinblick auf Zielgruppen und Bedürfnisse, Methoden des musikalisch-sozialpädagogischen Arbeitsfeldes.

AKKORDEON

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    das Instrument richtig handhaben,
  • Strichaufzählung
    einfache Notentexte und Akkordsymbole erfassen und umsetzen,
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Begleitmuster anwenden,
  • Strichaufzählung
    berufsbezogenes Liedrepertoire nach Noten und auswendig singen, spielen und begleiten,
  • Strichaufzählung
    einfache Lieder singen und begleiten.

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

  • Strichaufzählung
    die Körperhaltung während des Musizierens reflektierend beobachten und gegebenenfalls korrigieren.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    Dur- und Mollakkorde hörend unterscheiden,
  • Strichaufzählung
    einfache rhythmische, harmonische und melodische Motive hörend erfassen und imitierend wiedergeben.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    im Unterricht erarbeitete Lieder singen und den Gesang begleiten.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Instrumentenkunde, korrekte Haltung und Balgführung, grundlegende Noten- und Rhythmuslehre, Umsetzung von Akkordsymbolen, grundlegende Technik beider Hände für Diskant- und Bassseite, einfache Lied- und Sololiteratur.

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Korrekte Spielhaltung, Atemübungen.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Gehörbildung mit grundlegenden musikalischen Parametern, diatonische Akkorde und Akkordverbindungen, einfache Begleitmuster, Wechselbass.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Praxisrelevante Liedersammlung.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    Lieder singen und stilistisch adäquat begleiten,
  • Strichaufzählung
    beim gemeinsamen Musizieren in der Gruppe ihre Stimme korrekt einsetzen.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    einfache Taktarten und Rhythmen benennen und nachspielen,
  • Strichaufzählung
    stilistische Zuordnungen treffen und adäquat interpretieren,
  • Strichaufzählung
    Hauptstufen und Nebenstufen erfassen.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    sich musikalisch präsentieren,
  • Strichaufzählung
    Medien situationsspezifisch und zielgerichtet nutzen.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    Musikstücke zielgruppenspezifisch erarbeiten.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Literatur unterschiedlicher Stilrichtungen und Kulturkreise, Ensembleliteratur, Kammermusik, grundlegende Fachtermini zu Dynamik und Tempo, Artikulation und Phrasierung, Verklanglichung von Bildern, Gedichten und Geschichten.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Kadenzen mit Haupt- und Nebenstufen, Fachtermini zu Lautstärke, Tempo, Artikulation, Basisrhythmen der Popularmusik.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Öffentliche Darbietung, Präsentationsperformance, musikalische Angebote im Internet.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Praxisorientiertes musikalisches Repertoire, Kategorisierung im Hinblick auf Zielgruppen und Bedürfnisse, Einführung in die Methodik des musikalisch-sozialpädagogischen Arbeitsfeldes.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    ein breit gefächertes Repertoire singen und stilistisch adäquat begleiten,
  • Strichaufzählung
    einfache Sololiteratur vortragen,
  • Strichaufzählung
    Lieder vor der Gruppe präsentieren,
  • Strichaufzählung
    musiktheoretische und spieltechnische Fertigkeiten vernetzen,
  • Strichaufzählung
    ein umfassendes Repertoire an stilistisch unterschiedlichen Begleitmustern und Patterns anwenden,
  • Strichaufzählung
    das Instrument improvisatorisch einsetzen.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    Haupt- und Nebenstufen erfassen, zuordnen und anwenden,
  • Strichaufzählung
    Liedformen erfassen, zuordnen und anwenden,
  • Strichaufzählung
    einfache Lieder nach dem Gehör singen und begleiten.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    Lieder zielgruppenorientiert anleiten,
  • Strichaufzählung
    Medien selbständig situationsspezifisch und zielgerichtet nutzen.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    Musikstücke situationsadäquat und zielgruppenspezifisch erarbeiten,
  • Strichaufzählung
    Lieder transponieren und adaptieren.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Weiterführung der Technik beider Hände, Ausweitung der Begleittechnik, erweiterte Kadenzen, Literatur unterschiedlicher Stilrichtungen und Kulturkreise, Ensembleliteratur, Kammermusik, Sololiteratur, Verklanglichung von Bildern, Gedichten und Geschichten.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Kadenzen mit Haupt- und Nebenstufen, Weiterführung der Formen- und Harmonielehre, Basisrhythmen der Weltmusik, Stilkunde, Hörbeispiele unterschiedlicher Instrumentation.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Präsentationsformen, Selbstreflexion, verschiedene Formen der Ensembleleitung.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Praxisorientiertes musikalisches Repertoire, Kategorisierung im Hinblick auf Zielgruppen und Bedürfnisse, Methoden des musikalisch-sozialpädagogischen Arbeitsfeldes.

KLAVIER / E-PIANO

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    Grundkenntnisse des Instruments und der Spieltechnik anwenden,
  • Strichaufzählung
    einfache Notentexte erfassen und umsetzen,
  • Strichaufzählung
    beim gemeinsamen Musizieren in der Gruppe melodisch und rhythmisch korrekt agieren,
  • Strichaufzählung
    praxisorientierte Lieder auswendig singen und begleiten.

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

  • Strichaufzählung
    die Körperhaltung während des Musizierens reflektierend beobachten und gegebenenfalls korrigieren.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    Dur- und Mollakkorde hörend unterscheiden,
  • Strichaufzählung
    einfache rhythmische, harmonische und melodische Motive hörend erfassen und imitierend wiedergeben.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    im Unterricht erarbeitete Lieder singen und den Gesang begleiten.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Grundlegende Noten- und Rhythmuslehre, Akkordsymbole, elementare Intervalllehre, Akkordlehre, einfache Begleittechniken, Zerlegungen, Melodiespiel, Aufbau eines Lied-Repertoires.

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Haltung, Haltungsprobleme, Aufwärmübungen und Trainingsmethoden.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Gehörbildung mit grundlegenden musikalischen Parametern, diatonische Akkorde und Akkordverbindungen.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Liedersammlung.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    Lieder singen und stilistisch adäquat begleiten,
  • Strichaufzählung
    beim gemeinsamen Musizieren in der Gruppe ihre Stimme korrekt einsetzen,
  • Strichaufzählung
    stilistisch unterschiedliche Begleitmuster und Rhythmen anwenden,
  • Strichaufzählung
    einfache Einleitungen gestalten.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    einfache Taktarten und Rhythmen benennen und nachspielen,
  • Strichaufzählung
    stilistische Zuordnungen treffen und adäquat interpretieren.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    sich musikalisch präsentieren,
  • Strichaufzählung
    Medien situationsspezifisch und zielgerichtet nutzen.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    Musikstücke zielgruppenspezifisch selbstständig erarbeiten,
  • Strichaufzählung
    Lieder transponieren und adaptieren.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Instrumentaltechnik und Begleittechnik, einfache Sololiteratur, Einführung in die Improvisation, Liedgut verschiedener Stilrichtungen, Einführung in die Popularmusik.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Kadenzen mit Haupt- und Nebenstufen, Fachtermini zu Lautstärke, Tempo, Artikulation, Basisrhythmen der Popularmusik.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Öffentliche Darbietung, Präsentation, musikalische Angebote im Internet.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Praxisorientiertes musikalisches Repertoire, Kategorisierung im Hinblick auf Zielgruppen und Bedürfnisse, Einführung in die Methodik des musikalisch-sozialpädagogischen Arbeitsfeldes.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  • Strichaufzählung
    ein breit gefächertes Repertoire singen und stilistisch adäquat begleiten,
  • Strichaufzählung
    harmonische und melodische Vor- und Zwischenspiele gestalten,
  • Strichaufzählung
    ein Repertoire an stilistisch unterschiedlichen Begleitmustern und Rhythmen anwenden,
  • Strichaufzählung
    das Instrument improvisatorisch einsetzen,
  • Strichaufzählung
    Solo- und Ensembleliteratur vor der Gruppe präsentieren.

im Bereich „Hören und Erfassen“

  • Strichaufzählung
    Hauptstufen und Nebenstufen erfassen, zuordnen und anwenden,
  • Strichaufzählung
    Liedformen erfassen, zuordnen und anwenden,
  • Strichaufzählung
    einfache Lieder nach dem Gehör singen und begleiten.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    Lieder zielgruppenorientiert anleiten,
  • Strichaufzählung
    Medien situationsspezifisch und zielgerichtet nutzen.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    Musikstücke situationsadäquat und zielgruppenspezifisch erarbeiten,
  • Strichaufzählung
    Lieder transponieren und adaptieren.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Instrumentaltechnik, erweiterte Kadenzen, Begleittechnik, ausgewählte Sololiteratur, Improvisation, Liedgut verschiedener Stilrichtungen unter Einbeziehung außereuropäischer Musik, lateinamerikanischer Rhythmen, Jazz, Folk und Blues, Verklanglichung von Bildern, Gedichten und Geschichten.

Bereich „Hören und Erfassen“:

Kadenzen mit Haupt- und Nebenstufen, Weiterführung der Formen- und Harmonielehre, Basisrhythmen der Weltmusik.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Präsentationsformen, Selbstreflexion, verschiedene Formen der Ensembleleitung.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Praxisorientiertes musikalisches Repertoire, Kategorisierung im Hinblick auf Zielgruppen und Bedürfnisse, Methoden des musikalisch- sozialpädagogischen Arbeitsfeldes.

3.3 Bewegungserziehlicher Bereich

3.3.1 BEWEGUNGSERZIEHUNG; BEWEGUNG UND SPORT

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Gesundheit“

  • Strichaufzählung
    Reaktionen des Körpers auf sportliche Aktivitäten an anderen wahrnehmen,
  • Strichaufzählung
    Haltungs- und Bewegungsauffälligkeiten beobachten.

im Bereich „Spielerische Bewegungshandlungen“

  • Strichaufzählung
    die Merkmale und Arten von Spielen nennen,
  • Strichaufzählung
    Bereiche allgemeiner Spielfähigkeit benennen und anwenden.

im Bereich „Handlungskonzepte und –felder der Sozialpädagogik “

  • Strichaufzählung
    die Fachsprache verstehen und anwenden,
  • Strichaufzählung
    Bewegungsangebote für Personen aller Altersgruppen in sozialpädagogischen Handlungsfeldern beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich „Gesundheit“:

Wahrnehmung von Erscheinungsbild und Körperhaltung, Dosierung von Belastung und Erholung.

Bereich „Spielerische Bewegungshandlungen“:

Kleine Spiele, freies Spiel, kooperative Spiele, Regel- und Materialkunde, Spielpädagogik, Beobachtung und Reflexion.

Bereich „Handlungskonzepte und –felder der Sozialpädagogik “:

Bewegungsspiele für homogene oder heterogene Altersgruppen, für Einzelpersonen oder Gruppen, interessensadäquate Angebote.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Gesundheit“

  • Strichaufzählung
    adäquate Maßnahmen zum Bewegungsverhalten einsetzen,
  • Strichaufzählung
    Entspannungstechniken bei anderen anleiten.

im Bereich „Motorische Grundlagen“

  • Strichaufzählung
    die Bedeutung von vielfältigen Bewegungserfahrungen und Bewegungsmustern für die Entwicklung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen analysieren,
  • Strichaufzählung
    psychomotorische und motopädagogische Förderaspekte in zielgruppenspezifischen Projekten umsetzen.

im Bereich „Handlungskonzepte und –felder der Sozialpädagogik“

  • Strichaufzählung
    bewegungsorientierte Spiele in Bezug auf das sozialpädagogische Arbeitsfeld nach gegebenen Kriterien planen,
  • Strichaufzählung
    geschlechtsspezifische Charakteristika und Unterschiede benennen,
  • Strichaufzählung
    den individuellen Entwicklungsstand berücksichtigen,
  • Strichaufzählung
    durchgeführte Bewegungsangebote analysieren.

Lehrstoff:

Bereich „Gesundheit“:

Zusammenhang zwischen Ursachen und Folgen, Erleben und Wahrnehmen, Entspannungstechniken.

Bereich „Motorische Grundlagen“:

Verlauf der Bewegungsentwicklung, psychomotorische und motosozialpädagogische Übungen und Förderaspekte.

Bereich „Handlungskonzepte und –felder der Sozialpädagogik“:

Konzeption von Bewegungsangeboten im sozialpädagogischen Berufsfeld, Gender- und Diversität, Sicherheitshinweise.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Gesundheit“

  • Strichaufzählung
    physische Grenzen anderer einschätzen und Angebote anpassen,
  • Strichaufzählung
    die unterschiedliche Leistungsfähigkeit anderer wahrnehmen und einschätzen.

im Bereich „Handlungskonzepte und –felder der Sozialpädagogik“

  • Strichaufzählung
    verschiedene Arbeitsmethoden und Organisationsformen anwenden,
  • Strichaufzählung
    individuelle Interessen und Neigungen fördern,
  • Strichaufzählung
    eine Gruppe anleiten,
  • Strichaufzählung
    Gruppenprozesse reflektieren,
  • Strichaufzählung
    grundlegende Fachliteratur anwenden.

Lehrstoff:

Bereich „Gesundheit“:

Vertrauensspiele, Kooperations- und Kommunikationsspiele, Teamspiele, Beobachtung und Erarbeiten eines personenzentrierten Bewegungsangebots.

Bereich „Handlungskonzepte und –felder der Sozialpädagogik “:

Methodische Wege, interdisziplinäre Bewegungsangebote, Durchführung und Evaluation, Gruppendynamik.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Gesundheit“

  • Strichaufzählung
    entsprechende Maßnahmen und Angebote zur Bewegungsförderung setzen,
  • Strichaufzählung
    Aspekte zur Bewegungsförderung im sozialpädagogischen Umfeld darstellen.

im Bereich „Handlungskonzepte und –felder der Sozialpädagogik“

  • Strichaufzählung
    den gesellschaftlichen Sozialraum als Bewegungsraum nützen,
  • Strichaufzählung
    Bewegungsprojekte zielgruppenspezifisch auswerten und argumentieren,
  • Strichaufzählung
    beziehungsfördernde Aspekte analysieren und steuern,
  • Strichaufzählung
    Gruppenprozesse wahrnehmen und Maßnahmen zur Veränderung setzen.

Lehrstoff:

Bereich „Gesundheit“:

Berufsspezifische Analyse und Konzeption von Bewegungsangeboten.

Bereich „Handlungskonzepte und –felder der Sozialpädagogik“:

Sozialraumanalyse, Bewegung als Teil sozialpädagogischer Konzepte.

A.2. Schulautonomer Erweiterungsbereich

2.1 DIDAKTIK

(Handlungskonzepte und -felder der Sozialpädagogik)

Die oder der Studierende wählt je nach standortspezifischem Angebot zwei der folgenden Erweiterungsbereiche:

  • Strichaufzählung
    Schulsozialpädagogik
  • Strichaufzählung
    Freizeitpädagogik
  • Strichaufzählung
    Interkulturelle Pädagogik
  • Strichaufzählung
    Gender und Diversity
  • Strichaufzählung
    Schulautonomer Schwerpunkt

2.1.1 SCHULSOZIALPÄDAGOGIK

3. oder 4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Rolle von Schulsozialpädagoginnen oder -pädagogen definieren,
  • Strichaufzählung
    Rahmenbedingungen von Schulsozialpädagogik veranschaulichen,
  • Strichaufzählung
    Beratungsmodelle in Bezug auf Schüler/innen, Lehrer/innen und Erziehungsberechtigte anwenden,
  • Strichaufzählung
    Grundlagenwissen von Gruppendynamik auf Schulklassen anwenden,
  • Strichaufzählung
    Methoden der Sozialpädagogik in den Schulkontext integrieren.

Lehrstoff:

Aufbau des österreichischen Schulwesens, Berufsgruppen im Kontext Schule und deren Aufgaben, Modelle der Schulsozialpädagogik, formale und rechtliche Rahmenbedingungen im System Schule. Beratungs- und Kommunikationsmodelle, Gruppendynamik und soziales Lernen an Schulen, Methoden aus der Theater-, Erlebnispädagogik.

2.1.2 FREIZEITPÄDAGOGIK

3. oder 4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Theorien zur Freizeitpädagogik an Hand von Beispielen erklären,
  • Strichaufzählung
    aktuelle Freizeittrends kritisch bewerten,
  • Strichaufzählung
    freizeitpädagogische Angebote für unterschiedliche sozialpädagogische Tätigkeitsfelder entwickeln,
  • Strichaufzählung
    freizeitpädagogische Angebote zur Sozial-, Kultur- und Kommunikationserziehung mit unterschiedlichen Sozial- und Altersgruppen anwenden.

Lehrstoff:

Vertiefung in Theorien zur Freizeit(-pädagogik), präventive Interventionsmaßnahmen, Selbstorganisation von Freizeit, Menschenbild, aktuelle Freizeittrends, Freizeitangebote als Lernlandschaften, Partizipation, Planung, Durchführung, Evaluation, Animation, Aspekte der Erlebnispädagogik.

2.1.3 INTERKULTURELLE PÄDAGOGIK

3. oder 4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    durch Bewusstwerdung interkultureller Identitätsunterschiede und inhärenter Konfliktpotentiale ihre Handlungskompetenzen vertiefen,
  • Strichaufzählung
    zielgruppenadäquate Leistungsangebote im Hinblick auf Möglichkeiten der Integration von interkulturellem Lernen und interkulturellen Bildungsinhalten setzen,
  • Strichaufzählung
    Grundlagenwissen von Gruppendynamik auf interkulturelle Gruppen anwenden,
  • Strichaufzählung
    spezielle Kooperationskonzepte der Zusammenarbeit realisieren.

Lehrstoff:

Umgang mit Stereotypen und Vorurteilen, Umgang mit Erstsprache/Zweitsprache, sozialpädagogische Angebote als Medium interkulturellen Lernens, Strukturierung und Organisation von speziellen Rahmenbedingungen spezielle Probleme der Zusammenarbeit mit Systempartnerinnen und –partnern.

2.1.4 GENDER UND DIVERSITY

3. oder 4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    geschlechtsspezifische Sozialisation erläutern,
  • Strichaufzählung
    geschlechtsspezifisches Verhalten analysieren,
  • Strichaufzählung
    Konzepte von Gender und Diversity in den Berufsalltag einbringen,
  • Strichaufzählung
    methodisch-didaktisches Wissen im Gender- sowie im Diversitydiskurs anwenden,
  • Strichaufzählung
    Sensibilität für Diversity-Verhältnisse, insbesondere für geschlechtsbedingte und kulturbedingte soziale Diskriminierung entwickeln.

Lehrstoff:

Grundlagen der Gender- und Diversityforschung, Mechanismen der Marginalisierung und Stigmatisierung, Konstruktion und Dekonstruktion von Genderismen und Diversity, Transferpotentiale auf andere Gruppen, geschlechtersensibler Umgang in spezifischen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern.

2.2 BERUFSSPEZIFISCHES ERWEITERUNGSSEMINAR AUSDRUCK, GESTALTUNG UND BEWEGUNG

2.2.1 BILDNERISCHE ERZIEHUNG, WERKEN, TEXTILES GESTALTEN

3. oder 4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Methoden zur Planung von gestalterischen Arbeiten im Raum benennen,
  • Strichaufzählung
    Formen und Phasen kreativer Prozesse veranschaulichen,
  • Strichaufzählung
    Gestaltungsprinzipien, Material- und Werkstoff zielgerichtet einsetzen,
  • Strichaufzählung
    Lehr- und Hilfsmittel für spezielle Zielgruppen herstellen,
  • Strichaufzählung
    einfache Methoden der Museumspädagogik anwenden,
  • Strichaufzählung
    kreatives Arbeiten zielgruppenorientiert anleiten.

Lehrstoff:

Raumgestaltung mit unterschiedlichen Methoden, experimentelle Verfahren, räumliche Konstruktionen, praktische Umsetzung von Bildern und Objekten, Wiederverwenden von Alltags- und Gebrauchsgegenständen, Grundlagen der Museumspädagogik, fachspezifische didaktische Konzepte, personenzentrierter Ansatz, Projektumsetzung und -analyse.

2.2.2 MUSIKALISCHE PRAXIS

3. oder 4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Notentexte rhythmisch, harmonisch und melodisch korrekt umsetzen,
  • Strichaufzählung
    sich mit Musik, Sprache, Bewegung und Materialien ausdrücken,
  • Strichaufzählung
    den formalen und harmonischen Aufbau von Musikstücken und Liedern nach dem Gehör und in Verbindung mit dem Notentext analytisch erfassen,
  • Strichaufzählung
    Ensembles unterschiedlicher Formationen leiten,
  • Strichaufzählung
    Medien situationsspezifisch einsetzen,
  • Strichaufzählung
    eigenständig musikalische Aktivitäten zielgruppenorientiert gestalten und reflektieren.

Lehrstoff:

ORFF-Instrumentarium, Perkussionsinstrumente, Body Percussion, Alltagsgegenstände als Klanginstrumentarium, Tanz, Weiterführung der Formen- und Harmonielehre, Formen des Dirigierens über Körpersprache und Schlagtechniken, Präsentationsformen, musikalischen Angebote im Internet, Musiksoftware, Bandarbeit, Musikgeragogik.

2.2.3 BEWEGUNGSERZIEHUNG

3. oder 4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Methoden zur Motivationsförderung umsetzen,
  • Strichaufzählung
    Spiele zielgruppenspezifisch entwickeln und durchführen,
  • Strichaufzählung
    Gefahrensituationen und Verletzungsrisiken einschätzen und adäquate Verhaltensweisen veranschaulichen,
  • Strichaufzählung
    herausfordernde Bewegungssituationen zielgruppenorientiert umsetzen und reflektieren,
  • Strichaufzählung
    Angebote zur Sensibilisierung und Förderung sensomotorischer Fähigkeiten zielgruppenspezifisch umsetzen,
  • Strichaufzählung
    die elementaren Bewegungsbedürfnisse und -möglichkeiten der unterschiedlichsten Zielgruppen benennen.

Lehrstoff:

Spielideen, Regelkunde, Sicherheitsregeln, Outdoorpädagogik, Sicherheitsaspekte, Aufsichtspflicht, Förderangebote mit Alltagsmaterialien und Kleingeräten, Bewegungsangebote nach dem Prinzip der Variation, individualisierte Förderorientierung.

A.3. Verbindliche Übungen

3.1 SUPERVISORISCHE BEGLEITUNG

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Selbstkompetenz und Selbstmanagement“

  • Strichaufzählung
    systemische Sichtweisen in der sozialpädagogischen Arbeit erklären,
  • Strichaufzählung
    Verfahren und Techniken der supervisorischen Begleitung nennen.

im Bereich „Handlungskonzepte und -felder der Sozialpädagogik“

  • Strichaufzählung
    Institutionen und deren Aufbau beschreiben,
  • Strichaufzählung
    methodische Schwerpunkte von Institutionen benennen.

Lehrstoff:

Bereich „Selbstkompetenz und Selbstmanagement“:

Grundlagen systemischer Beratung, Verfahren und Techniken supervisorischer Begleitung.

Bereich „Handlungskonzepte und – felder der Sozialpädagogik“:

Sozialpädagogische Einrichtungen und deren Auftrag, sozialpädagogische Handlungsfelder der unterschiedlichen Institutionen.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Intervention“

  • Strichaufzählung
    ihre Rolle im beruflichen Kontext reflektieren,
  • Strichaufzählung
    systemische Beratungstechniken beschreiben und anwenden,
  • Strichaufzählung
    Moderationsmethoden anwenden.

im Bereich „Organisation von Bildungsprozessen“

  • Strichaufzählung
    Institutionen und deren Aufbau erklären,
  • Strichaufzählung
    den sozialpädagogischen Auftrag in der Institution beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich „Intervention“:

Grundlagen der Moderation, Rollen-Person-Funktion, Nähe und Distanz, Fremdbild-Selbstbild, Methoden der systemischen Beratung.

Bereich „Organisation von Bildungsprozessen“:

Institutionsanalyse, Belastungsfaktoren.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Intervention“

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Beratungsformate vergleichen,
  • Strichaufzählung
    Fallbeispiele praxisorientiert bearbeiten,
  • Strichaufzählung
    Handlungsperspektiven und Konsequenzen reflektieren,
  • Strichaufzählung
    Beratungsangebote zur beruflichen Entlastung professionell nützen.

im Bereich „Handlungskonzepte und -felder der Sozialpädagogik“

  • Strichaufzählung
    institutionelle Aufgaben des aktuellen Arbeitsfeldes analysieren und reflektieren,
  • Strichaufzählung
    individuelle Problemstellungen der Zielgruppen mit dem institutionellen Auftrag in Verbindung bringen.

Lehrstoff:

Bereich „Intervention“:

Supervision, Mediation, Konfliktregelung, Psychotherapie, Intervision, Methoden der Reflexion, Selbstwahrnehmung.

Bereich „Handlungskonzepte und -felder der Sozialpädagogik“:

Ressourcen der Einrichtung, Ressourcen der Zielgruppe, personenzentriertes Handeln.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Intervention“

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Perspektiven einnehmen und diese situationsspezifisch anwenden.

im Bereich „Handlungskonzepte und -felder der Sozialpädagogik“

  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten und Grenzen ihres sozialpädagogischen Auftrags analysieren und kritisch hinterfragen.

Lehrstoff:

Bereich „Intervention“:

Methoden der sozialen Diagnose, Bio-Psychosoziales Modell (WHO), kollegiale Beratung.

Bereich „Handlungskonzepte und – felder der Sozialpädagogik“:

Institutioneller und gesellschaftlicher Auftrag versus Individualisierung – Empowerment, Lebensweltorientierung, Inklusion, Normalisierung.

3.2 ERNÄHRUNG MIT PRAKTISCHEN ÜBUNGEN

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Planung und Zubereitung von Speisen“

  • Strichaufzählung
    Grundtechniken der Nahrungszubereitung anwenden,
  • Strichaufzählung
    nach Rezeptvorlagen selbstständig arbeiten,
  • Strichaufzählung
    qualitativ hochwertige Speisen und Getränke zielgruppenorientiert herstellen,
  • Strichaufzählung
    Speisen der Gemeinschaftsverpflegung ernährungsphysiologisch sinnvoll und kostengünstig planen.

im Bereich „Gesunde Ernährung“

  • Strichaufzählung
    Grundsätze der ganzheitlichen Ernährung als Teil der Gesundheitsförderung benennen,
  • Strichaufzählung
    zielgruppenspezifische Anregungen für gesunde Ernährung erarbeiten.

im Bereich „Hygiene und Sicherheit“

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Hygienemaßnahmen in der Küche anwenden und begründen,
  • Strichaufzählung
    relevante gesetzliche Bestimmungen beschreiben.

im Bereich „Esskultur und kultursensible Begleitung“

  • Strichaufzählung
    durch entsprechende Gestaltung der Essatmosphäre die Gemeinschaft fördern,
  • Strichaufzählung
    individuelle und kulturelle Gewohnheiten bei der Nahrungszubereitung berücksichtigen,
  • Strichaufzählung
    Grundlagen des Kochens mit unterschiedlichen Zielgruppen einbeziehen.

Lehrstoff:

Bereich „Planung und Zubereitung von Speisen“:

Speisen- und Menüplanung, Einkauf, Vorratshaltung, ökonomische, regionale und saisonale Gesichtspunkte, Grundzüge der Gemeinschaftsverpflegung.

Bereich „Gesunde Ernährung“:

Einfluss der Ernährung auf die Gesundheit, Diätformen, Nährstoffgehalt, Inhaltsstoffe, Sättigungswert unterschiedlicher Kostformen. Fertiggerichte, Halbfertiggerichte, frisch zubereitete Speisen.

Bereich „Hygiene und Sicherheit“:

Hygienemaßnahmen in der Küche, Pflege und Reinigung, Sicherheit und Unfallverhütung, rechtliche Bestimmungen zu Arbeitssicherheit, Hygiene und Umweltschutz.

Bereich „Esskultur und kultursensible Begleitung“:

Ernährung in der sozialpädagogischen Praxis, Ess- und Tischkultur, Essensgewohnheiten, Handicap-Kochen, spezielle kulturelle Diätvorschriften.

3.3 SEMINAR KINDER- UND JUGENDLITERATUR, MEDIEN UND THEATERPÄDAGOGIK

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Kompetenzbereich „Medienbearbeitung und Kriterien“

  • Strichaufzählung
    Werke unterschiedlicher Gattungen der Kinder- und Jugendliteratur analysieren.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    multimediale Techniken als Unterstützung der Selbstreflexion argumentieren,
  • Strichaufzählung
    Interaktionsprozesse kreativ gestalten.

im Bereich „Ausdruck und Darstellung“

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Ausdrucks- und Gestaltungsmöglichkeiten erproben.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Medien mit kreativen Methoden aufbereiten.

Lehrstoff:

Bereich „Medienbearbeitung und Kriterien“:

Bilderbuch, Märchen, Kinderbuch, Jugendbuch.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Formen von Literacy, Lesemotivation, digitale Medien, soziale Netzwerke, Gestik, Mimik, Pantomime.

Bereich „Ausdruck und Darstellung“:

Stimme und Sprache, Körperübungen.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Vorlesen, Erzählen, kreatives Schreiben, Dramatisieren.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Medienbearbeitung und Kriterien“

  • Strichaufzählung
    Werke unterschiedlicher Gattungen gezielt zur Entwicklungsförderung einsetzen.

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  • Strichaufzählung
    multimediale Techniken als Unterstützung der Selbstreflexion entwicklungsbezogen reflektieren.

im Bereich „Ausdruck und Darstellung“

  • Strichaufzählung
    Bewegung und Stimme gezielt als Gestaltungsmittel einsetzen,
  • Strichaufzählung
    den Symbolcharakter von Kostümen und Requisiten bewerten.

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Medien für Rezipientinnen und Rezipienten entwicklungsgemäß aufbereiten.

Lehrstoff:

Bereich „Medienbearbeitung und Kriterien“:

Entwicklungsroman, Autobiographie.

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Kinderfilme, Jugendfilme, Hörspiel, E-Book, Digitalradio, Jeux Dramatiques.

Bereich „Ausdruck und Darstellung“:

Wahrnehmungsübungen, Ansätze schauspielerischer Arbeit, Symbolik von Theaterutensilien und Szenenbildern.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Literarischer Spaziergang, Textverfremdung, Videoclip, Animationsfilm.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Medienbearbeitung und Kriterien“

  • Strichaufzählung
    Werke unterschiedlicher Gattungen veranschaulichen.

im Bereich „Ausdruck und Darstellung“

  • Strichaufzählung
    mit den Mitteln der szenischen Darstellung improvisieren und gestalten.

im Kompetenzbereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  • Strichaufzählung
    szenische Arbeit lösungsorientiert einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich „Medienbearbeitung und Kriterien“:

Realistische Kindergeschichte, phantastische Erzählung, Abenteuererzählung, Kinderlyrik.

Bereich „Ausdruck und Darstellung“:

Improtheater, Stegreifspiel, Objekttheater.

Bereich „Transfer in das sozialpädagogisches Berufsfeld“:

Rollenwechsel, szenische Aktion.

3.4 ASPEKTE WISSENSCHAFTLICHEN ARBEITENS

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

im Bereich „Basistechniken des wissenschaftlichen Arbeitens“

  • Strichaufzählung
    themenbezogene Fachliteratur aus unterschiedlichen Quellen recherchieren und zitieren,
  • Strichaufzählung
    einen Fachartikel mit eigenen Worten strukturiert exzerpieren,
  • Strichaufzählung
    Fachtexte zu einem Themenbereich vergleichend gegenüberstellen,
  • Strichaufzählung
    eine Rezension zu einem Fachbuch verfassen.

im Bereich „Forschungsmethoden“

  • Strichaufzählung
    eine sozialpädagogische Fragestellung mit sozialwissenschaftlichen Methoden bearbeiten.

im Bereich „Präsentieren“

  • Strichaufzählung
    fachspezifische Inhalte medial unterstützt präsentieren.

Lehrstoff:

Bereich „Basistechniken des wissenschaftlichen Arbeitens“:

Zitierregeln, Fachliteratur unterschiedlicher Quellen, Kurztexte aus Fachzeitschriften und Handbüchern, Fachbücher unterschiedlicher Disziplinen.

Bereich „Forschungsmethoden“:

Fragebogen, Leitfrageninterview, Experteninterview, Beobachtung, Dokumentenanalyse, einfache quantitative und qualitative Methoden der Datenanalyse.

Bereich „Präsentieren“:

Traditionelle und neue Medien.

B. Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    jene Professionalität der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht,
  • Strichaufzählung
    die in der Schule erworbenen Kompetenzen in der Berufsrealität umsetzen,
  • Strichaufzählung
    einen umfassenden Einblick in die Organisation der entsprechenden Einrichtungen gewinnen,
  • Strichaufzählung
    die Pflichten und Rechte der im sozialpädagogischen Berufsfeld Tätigen erläutern und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen,
  • Strichaufzählung
    sich gegenüber der Leitung und den in der Einrichtung Beschäftigten korrekt und selbstsicher verhalten,
  • Strichaufzählung
    aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen gewinnen,
  • Strichaufzählung
    Einsicht in soziale Beziehungen sowie in betrieblich-organisatorische Zusammenhänge erlangen.

Zeitlicher und sachlicher Rahmen:

Ab dem 2. Semester bis vor Beginn des letzten Semesters im Ausmaß von mindestens 2 Wochen, in Institutionen der Sozialpädagogik.

Es sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten zulässig.

C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Studierenden deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

D. Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe:

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Im RIS seit

27.12.2019

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2021

Gesetzesnummer

20009975

Dokumentnummer

NOR40219853

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