einer den Kreditinstituten auszuhändigenden Liste mit Namen, Geburtsdaten und Adressen der betreffenden Schüler, für die eine Spareinlage gemäß § 1 Abs. 2 Z 1 eröffnet wird,einer den Kreditinstituten auszuhändigenden Liste mit Namen, Geburtsdaten und Adressen der betreffenden Schüler, für die eine Spareinlage gemäß Paragraph eins, Absatz 2, Ziffer eins, eröffnet wird,