Pos. | 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr |
1. | Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes | – | – |
2. | Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche | – |
3. | Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs | Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes |
4. | Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen) In der Art der Vermittlung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ist auf die Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen:Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen), In der Art der Vermittlung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ist auf die Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen: |
4.1 | Methodenkompetenz, zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen etc. |
4.2 | Soziale Kompetenz, zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter/innen führen etc. |
4.3 | Personale Kompetenz, zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren etc. |
4.4 | Kommunikative Kompetenz, zB mit Kunden/innen, Vorgesetzten, Kollegen/innen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen |
4.5 | Arbeitsgrundsätze, zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc. |
4.6 | Kundenorientierung: Im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden/innen unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen |
5. | Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Kollegen/innen, Kunden/innen und Lieferanten/innen unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise |
6. | Ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes |
7. | Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe |
8. | Handhaben und Instandhalten von Geräten und Maschinen sowie fachgerechte Benützung von Schutzausrüstungen |
9. | Mitarbeiten beim Einrichten und Absichern von Baustellen | Einrichten und Absichern von Baustellen |
10. | Kenntnis der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung | Durchführen der Arbeitsplanung; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden |
11. | Kenntnis der Werk- und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten |
12. | Grundkenntnisse über die Lagerung von Materialien | Grundkenntnisse der schädlichen Einflüsse auf Baustoffe und der Maßnahmen zu deren Abwehr |
13. | Kenntnis der Betonherstellung | – | – |
14. | Kenntnis über das Herstellen, Transportieren, Einbringen und Nachbehandeln von Beton |
15. | Kenntnis über den bituminösen Straßenbau |
16. | Grundkenntnisse der Bodenarten, des Erdbaus und der Geländemodellierung |
17. | Kenntnis über das Herstellen von Oberbauarbeiten für alle Lastklassen |
18. | Kenntnis über das Herstellen der für den Straßenbau relevanten Wände aus unterschiedlichsten Materialien | – |
19. | Herstellen von Planum und von Schottertragschichten | – |
20. | – | Kenntnis über das Herstellen von Böschungen, Profilen und Böschungssicherungen |
21. | – | Kenntnis über das Herstellen von Entwässerungseinrichtungen sowie über das Verlegen von Abwasser- und Versorgungsleitungen |
22. | – | Versetzen von Schieberkappen, Schachtabdeckungen sowie von Fertigteilrinnen samt deren Anschlüsse an die Vorfluter |
23. | Berechnen des Materialbedarfs |
24. | Lesen von Zeichnungen, Aufmaßskizzen, Verbänden, Entwürfen, Details und Arbeitsplänen |
25. | Einfaches Anfertigen von Aufmaßskizzen | Einfaches maßstäbliches Zeichnen von Verbänden, Entwürfen und Details |
26. | – | Erarbeiten und Umsetzen von Verbandmustern |
27. | Ermitteln des Aufmaßes von Arbeitsbereichen |
28. | Berechnen, Bestimmen und Ausmessen von Winkeln und Bögen |
29. | Nivellieren mit Latte und Wasserwaage sowie mit Nivelliergeräten |
30. | Lage- und höhenmäßiges Abstecken von Arbeitsbereichen |
31. | Grundkenntnisse über die Lehre von Farben, Formen und Harmonie |
32. | Aufbauen, Profilieren, Verdichten und Planieren des Ober- und Unterbaues |
33. | – | Herstellen des Erdaushubs sowie Durchführen von Aufbrucharbeiten |
34. | – | Herstellen, Transportieren, Einbringen und Nachbehandeln von Beton |
35. | – | Herstellen von Entwässerungseinrichtungen sowie von Abwasser- und Versorgungsleitungen |
36. | – | Ausheben von Baugruben und Künetten, sowie Verbau- und Stützungsmaßnahmen bis zu einer Aushubtiefe von 1,25m |
37. | Fluchten und Einspannen |
38. | – | Zurichten der Werkstoffe |
39. | Pflastern und Verlegen von Pflastersteinen und Pflasterplatten aus unterschiedlichsten Materialien in ungebundener oder gebundener Bettung |
40. | Versetzen und Verlegen von Randbegrenzungen aus unterschiedlichsten Materialien in Mörtel- oder Betonbettung |
41. | Errichten und Abbauen von Schalungen |
42. | Ausführen von Anschlüssen |
43. | Herstellen von Rinnen, Mulden und Spitzgraben |
44. | Herstellen der Fugenfüllung (ungebunden und gebunden) mit unterschiedlichsten Materialien |
45. | – | Sanieren, Instandsetzen und Ausbessern von Pflasterdecken |
46. | Rammen und Rütteln |
47. | Herstellen von Stiegen, Trögen und Böschungspflaster |
48. | Herstellen der für den Straßenbau relevanten Wände aus unterschiedlichsten Materialien |
49. | Versetzen von Pollern, Stehern etc. |
50. | Ausführen von Abschlussarbeiten im Außenanlagenbereich |
51. | Ausfüllen der Ausmaß- und Arbeitsbestätigungen und Erstellen von Bauberichten |
52. | Kenntnis der einschlägigen ÖNORMEN und Richtlinien für den Straßenbau (RVS) |
53. | Kenntnis berufseinschlägiger Vorschriften des Verkehrsrechts, der Baustelleneinrichtung und des Bauablaufes, zB Beschilderung, Absperrung und Absicherung von Baustellen und fachspezifischer Richtlinien und Normen |
54. | Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit sowie über Evaluierung und Sicherheitsdatenblätter |
55. | Kenntnis und Anwendung einschlägiger Fachausdrücke |
56. | Grundkenntnisse der Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle | Kenntnis und Anwendung des unternehmensspezifischen Qualitätsmanagements einschließlich Dokumentation |
57. | Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen | – |
58. | Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 BAG)Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (Paragraphen 9 und 10 BAG) |
59. | Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten |
60. | Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutz der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufsrelevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der Umsetzung von Umweltschutzmaßnahmen auf der Baustelle (zB Baurestmassentrennung, Recycling, Entsorgung, Gewässerschutz) |
61. | Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen sowie der einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit |
62. | Kenntnis der Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen |
63. | Grundkenntnisse der arbeitsrechtlichen Gesetze, insbesondere des KJBG (samt KJBG-VO), des ASchG und des GlBG |
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