Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Berücksichtigung von Berufspraxiszeiten für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 5
Inkrafttretensdatum
11.04.2017
Außerkrafttretensdatum
Index
86/01 Veterinärrecht allgemein
Text
Anrechnung von Zeiten einer Unterrichts- bzw. Lehrtätigkeit
§ 5.Paragraph 5,
(1)Absatz eins,Zeiten einer Unterrichtstätigkeit als ausgebildete Lehrperson
an einer mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten inländischen Privatschule im Sinne des Privatschulgesetzes, BGBl. Nr. 244/1962,an einer mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten inländischen Privatschule im Sinne des Privatschulgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 244 aus 1962,, als kirchlich bestellte Religionslehrperson gemäß § 3 Abs. 1 lit. b Religionsunterrichtsgesetz, BGBl. Nr. 190/1949,als kirchlich bestellte Religionslehrperson gemäß Paragraph 3, Absatz eins, Litera b, Religionsunterrichtsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1949,, im Rahmen eines Lehrer/innenvermittlungs- und -austauschprogrammes aufgrund einer zwischenstaatlichen Vereinbarung sowie
an einer den Bestimmungen des Schulorganisationsgesetzes – SchOG, BGBl. Nr. 242/1962 bzw. des Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetzes, BGBl. Nr. 175/1966, unterliegenden öffentlichen Schule vergleichbaren Schule im Auslandan einer den Bestimmungen des Schulorganisationsgesetzes – SchOG, Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1962, bzw. des Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 175 aus 1966,, unterliegenden öffentlichen Schule vergleichbaren Schule im Ausland
sind im Ausmaß von bis zu zwölf Jahren als Vordienstzeit anzurechnen.
(2)Absatz 2,Zeiten einer Lehrtätigkeit an einer Universität, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule sind im Ausmaß von bis zu sechs Jahren als Vordienstzeit anzurechnen.
(3)Absatz 3,Zeiten einer Unterrichtstätigkeit im Rahmen der Erwachsenenbildung sind im Ausmaß von bis zu sechs Jahren, davon Zeiten außerhalb des zu unterrichtenden Fachgebietes im Umfang von bis zu drei Jahren, als Vordienstzeit anzurechnen.
Schlagworte
Lehreraustauschprogramm, Unterrichtstätigkeit, innenvermittlungs
Im RIS seit
11.04.2017
Zuletzt aktualisiert am
11.04.2017
Gesetzesnummer
20009851
Dokumentnummer
NOR40192414