Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Erlassung eines Heimarbeitstarifs für Heimarbeiter/innen in der Kettenstichstickerei
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
01.01.2017
Außerkrafttretensdatum
Index
60/04 Arbeitsrecht allgemein
Text
Wirksamkeitsbeginn und Geltungsdauer
§ 2.Paragraph 2,
Dieser Heimarbeitstarif tritt gemäß § 35 Abs. 1 des Heimarbeitsgesetzes für alle ab dem 1. Jänner 2017 von den Heimarbeiter/innen ausgeführten Aufträge (Heimarbeiten) in Kraft und gilt bis zu einer Aufhebung oder Abänderung gemäß § 36 Abs. 1 Heimarbeitsgesetz 1960. Dieser Heimarbeitstarif tritt gemäß Paragraph 35, Absatz eins, des Heimarbeitsgesetzes für alle ab dem 1. Jänner 2017 von den Heimarbeiter/innen ausgeführten Aufträge (Heimarbeiten) in Kraft und gilt bis zu einer Aufhebung oder Abänderung gemäß Paragraph 36, Absatz eins, Heimarbeitsgesetz 1960.
Schlagworte
Heimarbeiterin
Im RIS seit
14.12.2016
Zuletzt aktualisiert am
14.12.2016
Gesetzesnummer
20009727
Dokumentnummer
NOR40188433