Bundesrecht konsolidiert

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Section Control-Messstreckenverordnung Haag – Ried § 1

Kurztitel

Section Control-Messstreckenverordnung Haag – Ried

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 374/2016

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

10.12.2016

Außerkrafttretensdatum

Index

90/01 Straßenverkehrsrecht

Text

Paragraph eins,

Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der im Gegenverkehr zu befahrenden Richtungsfahrbahn Voralpenkreuz der A 8 Innkreisautobahn festgelegt:

  1. Ziffer eins
    für die Fahrtrichtung Suben der Abschnitt von km 41,46 bis km 52,82 und
  2. Ziffer 2
    für die Fahrtrichtung Voralpenkreuz der Abschnitt von km 52,82 bis 41,58.

Im RIS seit

13.12.2016

Zuletzt aktualisiert am

13.12.2016

Gesetzesnummer

20009723

Dokumentnummer

NOR40188404

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