Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Section Control-Messstreckenverordnung Haag – Ried
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
10.12.2016
Außerkrafttretensdatum
Index
90/01 Straßenverkehrsrecht
Text
§ 1.Paragraph eins,
Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der im Gegenverkehr zu befahrenden Richtungsfahrbahn Voralpenkreuz der A 8 Innkreisautobahn festgelegt:
für die Fahrtrichtung Suben der Abschnitt von km 41,46 bis km 52,82 und
für die Fahrtrichtung Voralpenkreuz der Abschnitt von km 52,82 bis 41,58.
Im RIS seit
13.12.2016
Zuletzt aktualisiert am
13.12.2016
Gesetzesnummer
20009723
Dokumentnummer
NOR40188404