Kurztitel

Section Control-Messstreckenverordnung Haag – Ried

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 374 aus 2016,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

10.12.2016

Text

Paragraph eins,

Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der im Gegenverkehr zu befahrenden Richtungsfahrbahn Voralpenkreuz der A 8 Innkreisautobahn festgelegt:

  1. Ziffer eins
    für die Fahrtrichtung Suben der Abschnitt von km 41,46 bis km 52,82 und
  2. Ziffer 2
    für die Fahrtrichtung Voralpenkreuz der Abschnitt von km 52,82 bis 41,58.