(4)Absatz 4,Bei einer Bewertung gemäß Abs. 3 mit dem Wert 3 oder 4 in einer Kategorie hat die Sicherungseinrichtung auszuführen, welche Maßnahmen ergriffen wurden oder in naher Zukunft ergriffen werden.Bei einer Bewertung gemäß Absatz 3, mit dem Wert 3 oder 4 in einer Kategorie hat die Sicherungseinrichtung auszuführen, welche Maßnahmen ergriffen wurden oder in naher Zukunft ergriffen werden.