(3)Absatz 3,Die Eintragungen im Vertretungsmanagement des USP gemäß Abs. 2 sind von den Teilnehmern, die die Eintragung vorgenommen haben oder aufgrund der Eintragung tätig sind, aktuell zu halten, insbesondere wenn die zugrunde liegende Vollmacht eingeschränkt, erweitert oder widerrufen wurde.Die Eintragungen im Vertretungsmanagement des USP gemäß Absatz 2, sind von den Teilnehmern, die die Eintragung vorgenommen haben oder aufgrund der Eintragung tätig sind, aktuell zu halten, insbesondere wenn die zugrunde liegende Vollmacht eingeschränkt, erweitert oder widerrufen wurde.