Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Verwendung von Erlösen veräußerter Ehrengeschenke
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
10.08.2016
Außerkrafttretensdatum
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948
64/05 Sonstiges Besonderes Dienst- und Besoldungsrecht
Text
§ 1.Paragraph eins,
Die Meldung der Entgegennahme von Ehrengeschenken durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich des Verwaltungsgerichtshofes hat umgehend schriftlich an das Präsidium des Verwaltungsgerichtshofes zu erfolgen, das unverzüglich die weiteren Veranlassungen gemäß § 2 zu treffen hat. Die Meldung der Entgegennahme von Ehrengeschenken durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich des Verwaltungsgerichtshofes hat umgehend schriftlich an das Präsidium des Verwaltungsgerichtshofes zu erfolgen, das unverzüglich die weiteren Veranlassungen gemäß Paragraph 2, zu treffen hat.
Im RIS seit
12.08.2016
Zuletzt aktualisiert am
12.08.2016
Gesetzesnummer
20009616
Dokumentnummer
NOR40186178