Verwendung von Erlösen veräußerter Ehrengeschenke
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 220 aus 2016, Undefined
Paragraph eins
10.08.2016
Die Meldung der Entgegennahme von Ehrengeschenken durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich des Verwaltungsgerichtshofes hat umgehend schriftlich an das Präsidium des Verwaltungsgerichtshofes zu erfolgen, das unverzüglich die weiteren Veranlassungen gemäß Paragraph 2, zu treffen hat.