Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Niederspannungsgeräteverordnung 2015
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
20.04.2016
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
NspGV 2015
Index
58/01 Bergrecht
95/01 Elektrotechnik
Text
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Gegenstand
§ 1.Paragraph eins,
Zweck dieser Verordnung ist es, sicherzustellen, dass auf dem Markt befindliche elektrische Betriebsmittel den Anforderungen entsprechen, die ein hohes Schutzniveau in Bezug auf die Gesundheit und Sicherheit von Menschen und Haus- und Nutztieren sowie in Bezug auf Güter gewährleisten und gleichzeitig das Funktionieren des Binnenmarkts garantieren.
Schlagworte
Haustier
Im RIS seit
26.01.2016
Zuletzt aktualisiert am
26.01.2016
Gesetzesnummer
20009455
Dokumentnummer
NOR40179226