Kurztitel

Niederspannungsgeräteverordnung 2015

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 21 aus 2016,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

20.04.2016

Text

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

Gegenstand

Paragraph eins,

Zweck dieser Verordnung ist es, sicherzustellen, dass auf dem Markt befindliche elektrische Betriebsmittel den Anforderungen entsprechen, die ein hohes Schutzniveau in Bezug auf die Gesundheit und Sicherheit von Menschen und Haus- und Nutztieren sowie in Bezug auf Güter gewährleisten und gleichzeitig das Funktionieren des Binnenmarkts garantieren.