Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Statistik der betrieblichen Bildung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
11.06.2016
Außerkrafttretensdatum
Index
46/01 Bundesstatistikgesetz
Text
Anordnung zur Erstellung der Statistik der betrieblichen Bildung
§ 1.Paragraph eins,
Die Bundesanstalt Statistik Österreich (Bundesanstalt) hat zur Erfüllung der Verpflichtungen Österreichs auf Grund der Verordnung (EG) Nr. 1552/2005 über die Statistik der betrieblichen Bildung statistische Erhebungen durchzuführen und auf Grundlage der erhobenen Daten eine Statistik über die betriebliche Bildung für das Kalenderjahr 2015 zu erstellen und zu veröffentlichen. Die Bundesanstalt Statistik Österreich (Bundesanstalt) hat zur Erfüllung der Verpflichtungen Österreichs auf Grund der Verordnung (EG) Nr. 1552 aus 2005, über die Statistik der betrieblichen Bildung statistische Erhebungen durchzuführen und auf Grundlage der erhobenen Daten eine Statistik über die betriebliche Bildung für das Kalenderjahr 2015 zu erstellen und zu veröffentlichen.
Im RIS seit
15.06.2016
Zuletzt aktualisiert am
15.06.2016
Gesetzesnummer
20009554
Dokumentnummer
NOR40181671