Bundesrecht konsolidiert

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Klavierbau-Ausbildungsordnung 2016 § 1

Kurztitel

Klavierbau-Ausbildungsordnung 2016

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 126/2016

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.06.2016

Außerkrafttretensdatum

Index

50/04 Berufsausbildung

Text

Lehrberuf Klavierbau

Paragraph eins,
  1. Absatz eins,Der Lehrberuf Klavierbau ist mit einer Lehrzeit von dreieinhalb Jahren eingerichtet.
  2. Absatz 2,In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Klavierbauer oder Klavierbauerin) zu bezeichnen.

Im RIS seit

31.05.2016

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2016

Gesetzesnummer

20009543

Dokumentnummer

NOR40181413

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