Kurztitel

Klavierbau-Ausbildungsordnung 2016

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 126 aus 2016,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.06.2016

Text

Lehrberuf Klavierbau

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Der Lehrberuf Klavierbau ist mit einer Lehrzeit von dreieinhalb Jahren eingerichtet.
  2. Absatz 2,In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Klavierbauer oder Klavierbauerin) zu bezeichnen.