Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Lehrplan - griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
01.09.2016
Außerkrafttretensdatum
Index
70/07 Schule und Kirche
Beachte
Tritt hinsichtlich der 9. Schulstufe mit Wirksamkeit vom 1. September 2016 und hinsichtlich der weiteren Schulstufen jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September der Folgejahre schulstufenweise aufsteigend in Kraft (vgl. § 2).
Text
§ 2.Paragraph 2,
Diese Bekanntmachung und die in dieser Bekanntmachung wiedergegebenen Anlagen treten hinsichtlich der 9. Schulstufe mit Wirksamkeit vom 1. September 2016 und hinsichtlich der weiteren Schulstufen jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September der Folgejahre schulstufenweise aufsteigend an die Stelle der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011 und der Anlage zu dieser Bekanntmachung. Diese Bekanntmachung und die in dieser Bekanntmachung wiedergegebenen Anlagen treten hinsichtlich der 9. Schulstufe mit Wirksamkeit vom 1. September 2016 und hinsichtlich der weiteren Schulstufen jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September der Folgejahre schulstufenweise aufsteigend an die Stelle der Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 225 aus 2011, und der Anlage zu dieser Bekanntmachung.
Im RIS seit
23.05.2016
Zuletzt aktualisiert am
23.05.2016
Gesetzesnummer
20009533
Dokumentnummer
NOR40181227