Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Lehrplan - griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht § 2

Kurztitel

Lehrplan - griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 114/2016

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

01.09.2016

Außerkrafttretensdatum

Index

70/07 Schule und Kirche

Beachte

Tritt hinsichtlich der 9. Schulstufe mit Wirksamkeit vom 1. September 2016 und hinsichtlich der weiteren Schulstufen jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September der Folgejahre schulstufenweise aufsteigend in Kraft (vgl. § 2).

Text

Paragraph 2,

Diese Bekanntmachung und die in dieser Bekanntmachung wiedergegebenen Anlagen treten hinsichtlich der 9. Schulstufe mit Wirksamkeit vom 1. September 2016 und hinsichtlich der weiteren Schulstufen jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September der Folgejahre schulstufenweise aufsteigend an die Stelle der Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 225 aus 2011, und der Anlage zu dieser Bekanntmachung.

Im RIS seit

23.05.2016

Zuletzt aktualisiert am

23.05.2016

Gesetzesnummer

20009533

Dokumentnummer

NOR40181227

Navigation im Suchergebnis