Lehrplan - griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 114 aus 2016,
Paragraph 2
01.09.2016
Tritt hinsichtlich der 9. Schulstufe mit Wirksamkeit vom 1. September 2016 und hinsichtlich der weiteren Schulstufen jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September der Folgejahre schulstufenweise aufsteigend in Kraft vergleiche Paragraph 2,).
Diese Bekanntmachung und die in dieser Bekanntmachung wiedergegebenen Anlagen treten hinsichtlich der 9. Schulstufe mit Wirksamkeit vom 1. September 2016 und hinsichtlich der weiteren Schulstufen jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September der Folgejahre schulstufenweise aufsteigend an die Stelle der Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 225 aus 2011, und der Anlage zu dieser Bekanntmachung.